GEZ gebühr bezahlen bei Wohnungsleerstand?

6 Antworten

"Eine leerstehende Wohnung ist beitragsfrei. Eine Wohnung gilt dann als leerstehend, wenn dort niemand wohnt, kein Mietvertrag besteht und auch keine Person beim Einwohnermeldeamt für die Wohnung gemeldet ist. Dabei ist es unerheblich, ob die Wohnung möbliert ist oder nicht."http://www.rundfunkbeitrag.de/informationen/haeufige_fragen/index_ger.html

Bei Leerstand oder Baustelle musst du nicht zahlen.

Müssen wir im "Baustellenhaus", wo weder Fernseh noch sonst was geht, GEZ-Gebühren zahlen.

Nein. GEZ Gebühren muss niemand zahlen, das hat im Grunde zwei Gründe

  1. Folgte die GEZ einer anderen Rechtsgrundlage als der am 01.01.2013 eingeführte Rundfunkbeitrag. Die Rundfunkanstalten bzw. deren Gebührenbeauftragte mussten daher den Nachweis antreten, dass ihr "Rundfunkgeräte zum Empfang bereit gehalten habt"
  2. Gibt es wie schon angedeutet die GEZ seit dem 31.12.2012 nicht mehr.

Der Rundfunkbeitrag ist jedoch für jede Wohnung zu zahlen. Wie eine Wohnung definiert ist könnt ihr im § 3 RBStV nachlesen.

Zuerst mal: Die Bearbeitungszeiten beim Beitragsservice sind z. Zt. extrem lang ( ca. 2 Mon.). Zu deiner Frage: In einem unbewohnten Haus müsst ihr auch keine Gebühren zahlen. Erst bei Einzug wieder anmelden. Vorerst genügt die Abmeldung und das Stoppen der betr. Zahlung.

jeder haushalt muss bezahlen. in der wohnung gibt es keinen haushalt, also muss auch niemand was bezahlen.