Hallo zusammen, mein Chef hat mir vor zwei Jahren den LKW Führerschein gezahlt. Ist hier ein Vertrag rechtlich bindend?

8 Antworten

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Ich kann jetzt bei meiner Antwort nur die Fakten berücksichtigen, die Du in Deiner Frage und in einem weiteren Kommentar genannt hast - wobei grundsätzlich entscheidend ist, was konkret vereinbart worden ist; und da gilt die Aussage von misterbat, "Denn nur weil im Arbeitsvertrag etwas steht, heißt das noch lange nicht, dass es auch rechtens ist."

Also - Lehrgangsdauer/Ausbildung: 1 Woche, Bindungsdauer: 5 Jahre

Alleine schon diese zwei Details reichen eigentlich aus, um festzustellen, dass die Klausel über eine Vertragsbindung und Rückzahlungsverpflichtung bei vorzeitiger Beendigung nichtig - weil rechtswidrig - ist.

Die Rechtsprechung bis zum Bundesarbeitsgericht hat Richtwerte entwickelt, wie lang eine Bindungswirkung in Abhängigkeit von der Dauer der Fortbildung vereinbart werden darf - wobei im Einzelfall unter Berücksichtigung der konkreten Umstände davon abgewichen werden kann.

In Deinem Fall - 1-wöchige Fortbildung - darf die Bindung (in der Regel) für nicht länger als 6 Monate vereinbart werden!

Außerdem darf die Forderung einer Rückzahlung nicht generell an eine Kündigung durch den Arbeitnehmer gebunden sein, sondern muss sich auf eine Kündigung beschränken, die der Arbeitnehmer zu vertreten hat.

Wenn die Bindungs- und Rückzahlungsklausel also (wie möglicherweise in Deinem Fall) Bedingungen enthält, die den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligen (z.B. durch eine zu lange Bindungsdauer - wie ebenfalls in Deinem Fall - oder durch einen generellen Kündigungsausschluss) oder ist die Klausel einfach nur nicht klar und deutliche - also unmissverständlich - formuliert und hält damit einer Inhaltskontrolle nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch BGB § 307 "Inhaltskontrolle" nicht stand, dann ist sie insgesamt nichtig/unwirksam und Du kannst unabhängig von der Vereinbarung kündigen und musst keine Rückzahlung leisten!

Sicher kann man dazu aber nur etwas sagen, wenn der genaue Wortlaut der Vereinbarung - die übrigens selbstverständlich vor der Fortbildung getroffen worden sein muss - bekannt ist, also von Dir hier einmal zitiert wird.

Was hier geantwortet wird, wird definitiv bullshit sein. 

Denn nur weil im Arbeitsvertrag etwas steht, heißt das noch lange nicht, dass es auch rechtens ist.

Und es kommt darauf an was für ein Nutzen dein Arbeitgeber von deinem Führerschein hatte. Und je nachdem, ob die Bindungsdauer überhaupt rechtens ist. Geh einfach zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht. 

Was hier geantwortet wird, wird definitiv bullshit sein. 

Woher willst Du das wissen?

Und warum bist Du hier im Forum, wenn Du meinst, hier würde ohnehin nur "bullshit" geäußert?

... obwohl Deine Aussage "Denn nur weil im Arbeitsvertrag etwas steht, heißt das noch lange nicht, dass es auch rechtens ist." selbstverständlich völlig richtig ist.

@Familiengerd

Lies dir bitte die bisherigen Antworten durch. Und ich meine eher weniger dich. Du antwortest und erklärst auch warum, anstatt einfach zu schreiben "wird schon so sein". Das hilft doch keinem. Wenn man keine Ahnung hat, dann sollte man nicht antworten. 

@misterbat

erklärst auch warum, anstatt einfach zu schreiben "wird schon so sein". Das hilft doch keinem. Wenn man keine Ahnung hat, dann sollte man nicht antworten. 

Da gebe ich Dir allerdings Recht!

Ich könnte auch "die Krise kriegen", wenn ich auf eine Frage solch platte Antworten lesen wie "Ja, der darf das." oder "Schau in Deinen Arbeitsvertrag." oder "Das kann man googeln.".

ob der Vertrag rechtens ist kann nur ein Anwalt prüfen. In der Regel dürften 5 Jahre zu lang sein. Es kommt darauf an wie lange die Ausbildung gedauert hat. Bei 6 Monaten und mehr ist die Rechtssprechung bei 3 Jahren.

Die Ausbildung dauerte eine Woche! Ich habe nur den Führerschein gemacht ohne Berufkraftfahrer Qualifikation.

@Fildy90

dann hilft wirklich nur ein Anwalt, bei einer Woche sind die Verpflichtungszeiten viel kürzer als die 5 Jahre.

kommt evtl. auf den grund an wegen dem du kündigst.

schau, oder frag mal z.b. hier :

http://www.juraforum.de/forum/f/arbeitsrecht/

Grund meiner Kündigung: Grundloses rumgeschreie meines Chefs, Durch die lange Schlechtwetterzeit im Januar (ich arbeite im Bau- Nebengewerbe) hat mir mein Chef ohne meine zustimmung 5 Urlaubstage in Schlechtwetter Stunden Umgewandelt. Sein Brunder der auf den Baustellen Arbeitet wird bei Diskusionen sehr schnell beleidigend und spricht drohungen aus! er hat auch schon mehrere Anzeigen deswegen Kassiert, sind aber wohl alle aus mangel an bewisen oder so fallen gelassen worden.

@Fildy90

das könnte mobbing sein und einberechtigter grund zum kündigen. du müßtest dich vielleicht einige male deswegen krank schreiben lassen. dann wär das ärztlich dokumentiert .......!  ( dann würdest du auch vom jobcenter keine sperre bekommen. )evtl. entfällt damit dann der anspruch deines chefs auf rückerstattung der führerscheinkosten.

aber ich bin kein jurist !  frag mal in dem jura- forum.

Hier kann ja keiner wissen, was im Vertrag steht. Zumindest einen Teil wirst Du erstatten müssen.