Bei McDonalds Kündigen? Bitte um schnelle Antwort!?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn das tatsächlich laut Vertrag ein 450,- Euro Job ist (Also steht da irgendwas wie "Aushilfe"; "Minijob", "Geringverdiener / GV"), darfst Du je Woche maximal 14,99 Stunden arbeiten.

Ansonsten hättest Du einen normalen Teilzeitvertrag und die Formulierung ist da bestimmt "mindestens" X Stunden...

Kündigung immer schriftlich, da nicht einvernehmlich und so, entweder per Einschreiben oder Empfang bestätigen lassen.

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Anrede,

hiermit kündige ich mein Arbeitsverhältnis während der Probezeit fristgemäß zum...(Datum plus 3 Tage)

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Wichtig ist, dass Du prinzipiell die Kündigungsfrist einhältst, also eben noch diese 3 Tage arbeiten gehst, sonst kommen die dir ggf. mit Schadensersatz, Konventionalstrafe (wenn fixiert) oder sonstwas. Falls Du tatsächlich im Vertrag als Aushilfskraft (nicht Teilzeitkraft!) definiert bist, kannst Du vielleicht mit Verweis auf die maximale Wochenarbeitszeit irgendne andere Einigung erreichen.

Die Regelungen für nen Minijob sind recht eng gefasst. Haste ne Arbeitszeit ab 15/Stunden pro Woche, entspricht das einer Teilzeitbeschäftigung, ich würde nicht davon ausgehen, das McD die Lohnnebenkosten und das Procedre hierfür übernehmen möchte.

Also wenn ich mich jetzt für dich Woche krankschreiben lassen und dann kündigen würde.. müsste ich dafür dann Schadensersatz zahlen?

Und im Arbeitsvertrag steht "Teilzeitmitarbeiter in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis (...) Die Arbeitszeit beträgt durchschnittlich 10,00 Stunden pro Arbeitswoche."
Deshalb seh ich nicht ein 40 Stunden zu Arbeiten wenn mein Vertrag was anderes sagt...

@HiRezCaco

Nun, wenn Du kündigst und dann krank wirst, ist das halt so.

Die Formulierung im AV entspricht jedenfalls mal eindeutig ner Aushilfsbeschäftigung. Ich finde nur gerade nichts mehr zur wöchentlichen Maximalarbeitszeit, möglich, dass sich da auch was geändert hat.

Wie dem auch sei, Du bist unzufrieden und willst aufhören, somit ist ja alles klar. ;)

@mrmccaughy

So, jetzt gefunden: Inzwischen gibts nur noch ne Verdienstgrenze, die Beschränkung der Arbeitszeit ist seit 2013 aufgehoben.

14,99 Wochenstunden bringen ihn mit dem Mindestlohn auf 530 Euro du Held.

@Hello8282

Ausgehend davon, dass er jede Woche so viel arbeitet, ja. Wäre aber auch nicht verboten. Gleichwohl ist eine Woche mit 14,99 Stunden möglich, und eine mit 2, eine mit 8 und eine mit 10...

Ja, aber das so allgemein zu schreiben, lässt auf den Durschnitt schließen. Außerdem weißt du ja auch nicht, wieviel er dort verdient.

@Hello8282

"Maximal" bedeutet nicht Durchschnitt. Und für diese Regelung war nicht erheblich, wie hoch der Verdienst ist.

20 Stunden in einer Woche würde auch gehn, also bullshit

@Hello8282

Nach Deiner Argumentation wären das 765 Euro pro Monat. Und zu der gemachten Angabe habe ich bereits Bezug genommen.

In EINER Woche

@Hello8282

Ja. Seit 2013 geht das. Davor nicht.

Das Problem mit den 40 Stunden/Woche ist, dass ich damit über meine 450€ komme und mehr darf ich wegen Unterhalt nicht verdienen. Und wenn das nur die eine Woche wäre und ich den Rest des Monats nicht gearbeitet hätte würde das ja gehen, ich hab den Rest des Monats nur schon viel gearbeitet und das auch nachts und habe bei einer 9 Stunden Nachtschicht auch nur 10 Minuten Pause bekommen und ich find einfach dass das nicht geht.

Kündigungsschreiben (Vordrucke) findest du im Internet auch zum ausdrucken. Musst natürlich nur deinen Namen und Anschrift des Arbeitgebers eintragen und das Datum nicht vergessen.

Wenn Du kündigen willst, muss die Kündigung zwingend schriftlich erfolgen (§ 623 BGB).

Du brauchst nur z.B. zu schreiben: Hiermit kündige ich mein Arbeitsverhältnis fristgemäß zum......

Wenn Du die Kündigung selbst abgibst kannst Du heute zum 25. Mai kündigen. Die Frist von drei Tagen fängt einen Tag nachdem der Arbeitgeber die Kündigung erhalten hat an zu laufen.

Lass Dir dann auf einer Kopie den Eingang der Kündigung bestätigen.

"Krankschreiben" nutzt Dir im ersten Monat des Arbeitsverhältnisses nicht, der Arbeitgeber ist erst nach einer ununterbrochenen Dauer von vier Wochen zur Entgeltfortzahlung verpflichtet.

Geht nur schriftlich mit eigenhaendiger Unterschrift. 

Einfach heute abgeben (idealerweise nachweisbar) und dein Job ist ab Freitag Geschichte.