Hallo, will demnöchst einen Laden eröffnen und der Vermieter möchte nebst Selbstauskunft auch einen Liquiditätsnachweis. Was genau soll ich einreichen?

4 Antworten

Da gibt es keinen Standard für. Frag den Vermieter am besten, welche Art von Beleg ihm ausreicht. Kontoauszüge sind nur bedingt aussagekräftig, da das Geld ja jederzeit weg sein kann. Eine Möglichkeit wäre z. B. eine Auskunft von Schufa, Creditreform oder ähnlichem.

Ähm? Darauf lässt Du Dich ein? Was für einen Nachweis bringt er? Schließlich kann die Immobilie drei Tage nach Deiner Eröffnung auch gepfändet werden.

Damit hast Du die Kündigung und Geld für Einrichtung, Werbung ist futsch. Entweder er glaubt Dir die Machbarkeit Deiner Idee oder nicht. So einfach sieht in Verhandlungen meine Position zu diesem Thema aus.

Übrigens egal ob gewerblich oder nicht. Weil mit so einem Vermieter gibt es ohnehin bald Ärger...

Letztendlich bedeutet der Liquiditätsnachweis nur, dass der Vermieter einen Nachweis haben will, dass Du die Miete zahlen kannst.

Ergo ist das nichts anderes, als ein Nachweis über Einkünfte, bzw. dein Vermögen.

Zeigen Sie ihm Ihren Kontoauszug mit dem Gutaben von € 100.000, welches Sie auf dem Auszung nicht erkennbar zu gunsten des entsprechenden Kontos mit dem gleichen Überziehungsbetrag als Sicherheit verpfändet haben.

Soviel zu einem einseitig türkbaren Liquiditätsnachweis!?!

Legen Sie die Bilanzen oder die Einnahmen-Ausgabenüberschussrechnungen und die Steuerbescheide der letzten Jahre vor, die Ihr Geschäft/ Unternehmen vor Glück und Gewinn strahlen lassen und geben Sie Erläuterungen zu Ihrem weiteren Vorhaben.

Soviel zur Kehrseite der Liquiditätsbetrachtung!