Mietvertrag, was alles in der Selbstauskunft angeben?

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In die Selbstauskunft gehören nur Informationen, die für das zukünftige Mietverhältnis relevant sind.

Persönliche Fragen, wie z. B. Religionszugehörigkeit, sind unzulässig.

Es besteht auch keine rechtliche Verpflichtung, als Mieter eine Selbstauskunft auszufüllen. Im Gegenzug kann der Vermieter allerdings die Überlassung der Wohung versagen.

Vermieter möchten hier z. B. den Familienstand, Haustiere, berufliche Tätigkeit und Einkommenshöhe abfragen - wobei selbst ehrliche Angaben keine Garantie für pünktliche Mietzahlungen und ein harmonisches Mietverhältnis sind.

In Deinem Fall würde ich die Zahlungsverpflichtungen angeben. Meist wird eine Schufa-Auskunft eingeholt, bzw. verlangt, und spätestens dann wird der Vermieter Einsicht in Deine finanziellen Verhältnisse erlangen.

Die Einkommenshöhe geht den Vermieter auch nichts an. Es reicht, wenn der Mieter in einem ungekündigten, unbefristeten Arbeitsvertrag ist.

Ein Kredit der ordnungsgemäß "bedient" wird ist ja nicht negativ

@DerHans

Da gibt der Mieterbund allerdings andere Informationen.

Fragen, an denen der Vermieter ein berechtigtes Interesse hat, müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden. Das sind alle Fragen, mit denen abgeklärt werden soll, ob der Mieter die zukünftige Wohnung bezahlen kann. Fragen nach dem Einkommen und nach dem Arbeitsplatz.

 

@DerHans

Die Einkommenshöhe geht den Vermieter auch nichts an.

Richtig. Eigentlich geht den Vermieter rein gar nichts, außer dem Namen des Mieters, etwas an.

@anitari

Hast Du das, was ich von der offiziellen Homepage des Mieterbundes kopiert habe, nicht gelesen? Du schreibst außerdem selbst, dass das monatliche Einkommen relevant für die Vermieter ist.

  

Antwort         von anitari, vor 1 Std 24

Deine Schulden gehen den potentiellen Vermieter nichts an.

'Wichtige Angaben für den Mietvertrag wären z. B. da monatliche Nettoeinkommen, Angaben zu Arbeitsverhältnis usw

@Samika68

Hast Du das, was ich von der offiziellen Homepage des Mieterbundes kopiert habe, nicht gelesen? Du schreibst außerdem selbst, dass das monatliche Einkommen relevant für die Vermieter ist.

Eine Mieterselbstauskunft ist freiwillig. Ist der Interessent der Meinung das wonach darin gefragt wird geht den pot. Vermieter nichts an muß er die Fragen nicht beantworten.

Das er dann die Wohnung nicht bekommt ist eine andere Sache.

Einen rechtlichen Anspruch auf Auskünfte hat der Vermieter jedenfalls nicht.

@anitari

Dass es keine gesetzliche Verpflichtung zur Selbstauskunft gibt, habe ich in meiner ursprünglichen Antwort bereits erwähnt...

Deine Schulden gehen den potentiellen Vermieter nichts an.

'Wichtige Angaben für den Mietvertrag wären z. B. da monatliche Nettoeinkommen, Angaben zu Arbeitsverhältnis usw.

In der Schufabonitätsauskunft steht nicht bei wem man welche Schulden hat.

Außer man ist so unklug und gibt dem Vermieter die kostenlose Datenübersicht. Die geht ihn nämlich auch nichts an.

Es steht zwar nicht drin bei wem ich die Schulden habe, aber die Höhe der Schulden.

Ich habe zwei Seiten, erste Seite Zertifikat & zweite der Schufabonitätsauskunft(Zertifikat) Der Betrag mit Datum etc.

Die weiten Briefe mit allen Infos zu Kontodaten etc kommen natürlich nicht zum Vermieter, aber letzendlich sieht er ja das ich noch Schulden haben in der Auskunft die ich im Zukommen lassen muss.

@FragMich17

Ein Kredit der ordnungsgemäß "bedient" wird ist ja nicht negativ

Nein, deine Ratenzahlung steht nicht in der Schufa-Auskunft für den Vermieter und das geht den auch nichts an.

Mit der Selbstauskunft ist die Selbstauskunft der Schufa gemeint.

Der Mieter ist hauptsächlich daran interessiert, dass er eine einigermaßen Sicherheit hat, sein Geld zu bekommen.

Mein Vermieter möchte eine Selbstauskunft, was natürlich normal ist

ich vermiete seit 35 Jahren

das habe ich noch von niemandem verlangt

so viel zum Thema "normal"