Hallo, wie lange hat ein Geschädigter Zeit um in eine KFZ-Werkstatt zu gehen? Unfall ist 7 Monate he
Ich hatte im März einen kleinen Auffahrunfall und hab den gleich der Versicherung gemeldet und dem Geschädigten die Versicherungsdaten gegeben. Die hat irgendwann geschrieben dass es zu keiner Regulierung kam. Jezt ruft der Geschädigte auf einmal an und will Geld. Wie lange hat der Geschädigt nach dem Unfall Zeit um in die Werkstatt zu gehen? Der kann ja in den letzten 6 Monaten sonst noch wo drauf gefahren sein. Vielen Dank für Eure Hilfe!!!!
5 Antworten
Theoretisch kann er den Schaden innerhalb der Verjährungsfrist von 3 Jahren (beginn der Verjährung ab Ende des Jahres des Anspruches) geltend machen.
Aber je länger der Anspruch her ist, umso schwerer wird es für den Geschädigten den Anspruch durchzusetzen.
Verweise den Geschädigten an deine Versicherung, diese ist nicht nur zur Schadensregulierung zuständig, deine Versicherung wehrt ebenfalls ungerechtfertigte Ansprüche ab.
*Edit* Sorry die Frage ist von 2009
Wenn Du das sowieso über die Versicherung laufen lassen wolltest, informiere die jetzt. Wenn es gut läuft, zieht sie einen Sachverständigen hinzu. Im besten Fall stellt der fest, dass der Schaden nicht mehr auf Dich zurückzuführen ist. Auf gar keinen Fall darf der Unfallgegner den Schaden ohne Freigabe von Dir oder Deiner Versicherung aus diesem Grund beheben lassen.
Das ist der normale Weg nach einem Unfall, egal wie lange er her ist. Und Unfälle hatte ich bereits, ja.
sabroesch, der Geschädigte muß seinen Schaden immer beweisen
wenn er erst reparieren läßt, hat er Pech gehabt - das ist Rechtsprechung
Da ist erst mal der richtige Ansprechpartner Deine Versicherung. Die werden bei so einer Sache sicherlich eher dreimal nachfragen, als einfach den Schaden zu übernehmen. Überlaß denen das getrost.
Der Geschädigte muß eigentlich umgehend seinen Schaden geltend machen. Und die Versicherung verlangt dann von ihm in der Regel ein Gutachten oder eine Rechnung, zeitnah.
Weist du das mit "umgehend" sicher. Ich danke dir für deine Hilfe.
Nun - es ist ja schon so, wie Du selber schreibst: der Schaden könnte ja irgendwann in den sechs Monaten entstanden sein, oder der Typ hat in der Zwischenzeit einen zusätzlichen Schaden gehabt und will Dir nun die Kosten mit aufdrücken.
Insofern ist umgehend im Prinzip richtig. Wenn er allerdings eine Beweissicherung gemacht hat (z.B. durch ein Gutachten), dann kann er den Schaden auch noch später melden. - Deshalb laß das ruhig von Deiner Versicherung genau prüfen.
Auf einen Anruf des Geschädigten brauchst Du auch gar nicht weiter zu reagieren. Soll er seine Eingaben doch schriftlich machen, so daß Du sie direkt an die Versicherung weiterleiten kannst.
Es kann auch, wenn s ganz blöde kommt, direckt nach deine Unfall auch noch eine hinterher passieren, und nicht unbeingt in 6 Monaten- also ab zur Versicherung, Du hasst doch fotos gemacht? und auch Polizei war dabei?
Fotos ja, Polizei nein.
Die Polizei verteilt bei so was in erster Linie Knöllchen, womöglich Punkte ;-)
Du kannst deine Versicherung anrufen und denn fall Schildern oder bei der Polizei nachfragen ob es rechten´s ist lag der im Koma oder was soll das nach 6 Monaten anzukommen !!!???
Koma? Das ist echt gut. Danke für den Trost!
Was soll denn die Polizei damit zu tun haben???
weist du das genau?