Hallo! Wenn ich Sonntags arbeite , zählen meine Stunden doppelt Zb. 5 std zählen die dann für 10 oder ist das nur bei Auszahlung so die man doppelt bekommt?

3 Antworten

Hi Stefanie92P,
wenn in Deinem Arbeitsvertrag, der Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag nichts vereibart wurde, haste überhaupt keinen Anspruch auf Zulagen, denn:
Das Bundesarbeitsgericht hat am 11.01.2006 entschieden, dass es einen gesetzlichen Anspruch auf Lohnzuschlag für Sonn- und Feiertagsarbeit nicht gibt (BAG, Urteil vom 11.01.2006 - 5 AZR 97/ 05).

Schau also in die Unterlagen. Sollte es drin stehen, dann werden die Stunden nicht verdoppelt, sondern der Stundenlohn für diese Zeit extra vergütet und mit der monatlichen Zahlung überwiesen.
Grüße

Hallo,
es kommt auf den Tarifvertrag an.
bei manchen Firmen bekommt man 100%, bei anderen sogar 150% bei Leiharbeitsfirmen sind es nur glaube ich nur 50%.

Es ist egal, ob die Stunden ausgezahlt, oder aufs Zeitkonto kommen.
Es muss nach Tarifvertrag, oder dem Arbeitsvertrag vergütet werden.

Wenn Du die Stunden z.B. aufs Zeitkonto bekommst, würden 5 Stunden ausgezahlt und 5 würden aufs Zeitkonto kommen, wenn die Zulage 100% ist.
Wird es ausgezahlt, müssten 10 Sunden ausgezahlt werden.

das steht wenn dann in deinem Arbeitsvertrag.  Zbs. In der Gastronomie ist das ne ganz normaler Arbeitszeit.