Wird bei Teilzeitbeschäftigung gesetzliche Feiertage vergütet?

5 Antworten

Die Arbeitsgesetze gelten für alle AN, da ist es egal ob man Vollzeit, Teilzeit oder in einem Minijob arbeitet.

Der Feiertag wird Dir selbstverständlich bezahlt. Hier gilt nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz das Lohn- oder Entgeltausfallprinzip. Der AN muss so bezahlt werden wie er ohne Feiertag gearbeitet hätte.

Wenn Du Donnerstags fünf Arbeitsstunden hättest, muss der AG Dir auch diese fünf Stunden bezahlen. Durch einen Feiertag können keine Minusstunden entstehen.

Der Tag wird so vergütet, als hättest du gearbeitet oder einen Urlaubstag genommen. Da werden dir ja auch nicht einfach 2, 3 oder sonstwieviele Stunden abgezogen.

Wenn du 5 Std jeden Tag arbeitest, dann zählt der Feiertag als "geleistete Arbeit" und du bekommst deinen ganz normalen Lohn am Ende des Monats.

Ja, die werden auch bei einer Teiltzeitbeschäftigung vergütet, und zwar so viele Stunden, wie du normalerweise mindestens gearbeitet hättest.

wenn an einem deiner diensttage ein feiertag ist, hast du einfach glück. dann musst  auch du  nicht arbeiten.

Zitat:




Für Teil-
zeitangestellte, die im Monats- oder Wochen-
lohn beschäftigt sind, besteht ein grundsätzli-
cher Lohnanspruch für die Feiertage, wenn der
Feiertag auf einen ordentlichen Arbeitstag fällt.


Hat gefühlte 5 Sekunden gedauert das zu googlen! Schneller als du deine Frage schreiben kannst..


Danke für deine Antwort ... wenn auch etwas  besserwisserisch...

Werden diese Tage ganz normal mit 5 std. gerechnet  ?

@sweetylein

Nein, nur mit 47 Minuten  *facepalm*