Zählt eine Bäckerei zum Gaststättengewerbe?
Ich bin 16 und arbeite in einer Bäckerei, in der ich auch Sonntags arbeite. Eine Freundin von ist auch 16 und arbeitet in einer anderen Bäckerei, wo sie Sonntags nicht arbeiten darf, da das anscheinend laut JArbSchG verboten ist.
Darf ich also Sonntags überhaupt arbeiten? Und muss ich auch als minderjährige Aushilfskraft einen Arbeitsvertrag bekommen?
LG
4 Antworten
Bäckerei ist Handwerk, wenn nur eineoder mehrere Verkausstellen (Ladengeschäft) betrieben wird und kein Cafe angegliedert ist. Das Jugendarbeitszeit gesetz regelt die Arbeitszeit für Jugendliche: http://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/BJNR009650976.html#BJNR009650976BJNG000301308
Aus als minderjährige hast Du ein Recht auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag, der auch von den Eziehungsberechtigten unterschrieben werden muss.
Ja, einen Arbeitsvertrag solltest du auf jeden Fall haben. Sonst bist du ja überhaupt nicht geschützt! Du kannst dir ja mal die Paragraphen im JArbSchG durchlesen. Wenn du eine Ausbildung machst, ist es zum Beispiel auch nochmal anders in manchen Berufen.
Hallo, ein Arbeitsvertrag ist nicht zwingend schriftlich erforderlich. Es gelten dann die gesetzlichen Bestimmungen. Eine Bäckerei ist kein Gaststättengewerbe sondern ein Handwerksbetrieb. Aber Sonntagsdienst ist in diesem Gewerbe nicht unüblich. Das hättest Du vorher überlegen müssen. Gruß, Peter
Du musst unterscheiden zwischen "Bäckerladen" und "Conditorei-Cafe"! Die Grenzen sind aber flißend, da es fast überall einen Stehtisch gibt!
Es ist in deM Moment ein Cafee, wo Kuchen auf einem Teller serviert werden!
wenn wenige Stehtische aufgestellt sind ist es trotzdem eine Verkausstelle (Ladengeschäft), also kein Cafe.