Hallo, was ist der Unterschied zwischen Schenkung, Überlassung und Erbabsage?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Rechtlich ist Schenkung die unentgeltliche Zuwendung eines den Beschenkten bereichernden Vermögenswertes aus dem Eigenvermögen des Schenkers. Dabei muss über die Unentgeltlichkeit zwischen den beiden Einvernehmen bestehen. Für Schenkungen muss der Beschenkte Schenkungssteuer entrichten, soweit der Wert dessen Freibetrag übersteigt (d.s. 500.000 € bei Ehepartnern, 400.000 € bei Kindern, 200.000 € bei Enkeln und 20.000 € bei anderen, auch nicht verwandten Personen) "Überlassung" ist eigentlich kein Rechtsbegriff.  Man versteht das als im allgemeinen als zeitlich begrenzte Besitzübergabe an einer Sache in der Form von "Leihe" (unentgeltlich) oder "Miete" (entgeltlich) mit der Verpflichtung oder Erwartung späterer Rückgabe.. Umgangssprachlich wird unter Überlassung auch oft eine Dauerübertragung von Sachen an einen anderen verstanden, was dann, wenn es unentgeltlich erfolgt, rechtlich wiederum als "Schenkung" qualifiziert wird. Den Begriff "Erbabsage" gibt es im deutschen Recht nicht. Wahrscheinlich meinen Sie damit "Erbverzicht". Das ist die notariell zu beurkundende Erklärung eines gesetzlich Erbberechtigten, dass er beim Erbfall auf das ihm an sich anfallende Erbe verzichtet. Es kommen dann die nächstberufenen Erben zum Zuge bzw. die im Testament benannten Erben brauchen nicht mit  Pflichtteilsforderungen des Verzichtenden zu rechnen.  Möglicherweise meinten Sie mit "Erbabsage" aber auch die Möglichkeit, eine angefallene Erbschaft "auszuschlagen", also nicht anzunehmen. Steuerlich hätte das nmatürlich zur Folge, dass für den Ausschlagenden auch keine Steuerschuld entsteht.

Der Unterschied zwischen Schenkung und Überlassung besteht darin, dass die Schenkung in der Regel ohne (Gegen-)Leistung seitens des Beschenkten besteht, wohingegen die Ü. im Sprachgebrauch als Schenkung gegen Auflage oder als vorweggenommene Erbfolge angesehen wird. Letztere wird meistens zwischen Eltern und Kind abgeschlossen z.B. Hingabe eines Hauses gegen Pflegeverpflichtung, Wohnrecht, Rente (oft als Altenteilsrecht bezeichnet). Der Erbverzicht bzw. die Erbausschlagung sind andere Rechtsgeschäfte. Der Erbverzicht kann einen Regelungszusammenhang mit den anderen R.geschäften darstellen; vor allem beim Altenteils- oder Überlassungsvertrag. Dieses ist eine grobe Darstellung der sehr umfangreichen Materie.

 Bei einerSchenkung muss man ab einem bestimmten betrag steuern zahlen. Bei einem erbschaft erst danb wen es um größete unternehmen geht bzw wie hier wen man es ablehnt. Überlassung ist soweit ich weiss ohne steuern.

phillippjonas 
Fragesteller
 16.07.2015, 15:22

Hallo, habe mein Erbteil nach dem Tod meines Vaters dem Neffe überlassen, kommen auf mich später irgen welche Kosten noch zu?

sergius  17.07.2015, 10:17

Die Antwort ist falsch: Erbschaften und Schenkungen werden in gleicher Weise und Höhe versteuert. Ferner: Wenn man eine Erbschaft "ablehnt", das heisst: ausschlägt, entfällt naturgemäß deren Versteuerung. Größere oder kleinere Unternehmen spielen insoweit nur eine Rolle, als - was zur Zeit neu geregelt werden wird - als betriebliches Vermögen weitgehend bei der Erbschaftssteuer begünstigt wird, um die Existenz des Unternehmens und der Arbeitsplätze nicht zu gefährden. Zur "Überlassung" s. meine Antwort