Können die Geschwister des Erblassers eine Schenkung anfechten?

4 Antworten

Nachkommen in direkter Linie und Eltern können 4 Jahre nach Schenkung diese anfechten. Der Schenker selbst und Amt und Behörden, wie z. B. Finanzamt, Sozialamt etc., können bis zu 10 Jahren Schenkungen anfechten. Seine Geschwister nicht da diese auch nicht erbberechtigt sind im Sinne von Pflichtteil etc. Auch wenn der Verstorbene bei den Geschwistern Schulden hätte und diese daher die Wohnung fordern, wäre dieser Anspruch ebenfalls verjährt, da diese 4 Jahre verstrichen sind, wie Du schreibst.

Nein. Da die Geschwister keinen Pflichtteilsanspruch und somit keinen Pflichtteilsergänzungsanspruch haben, erben sie nur das, was nach dem Tod ihres Bruders vorhanden ist. Die verschenkte Immobilie zählt nicht dazu.

Rückforderungsansprüche n. §§ 528, 530 BGB vermag ich nicht zu erkennen.

G imager761


Ich glaube das könnten nur seine Kinder oder Ehefrau anfechten Da beides nicht vorhanden ist dürfte das als erledigt gelten.Ohne Garantie.

sie können es schon anfechten. das geht bis 10 jahre nach der schenkung.

Das betrifft den Schenker selbst und Amt und Behörden, wie Finanuzamt etc. Da gilt die 10-Jahresregel. Bei anderen Erbberechtigten wie Kindern oder Eltern, Ehegatten nur 4 Jahre nach Schenkung