Schenkungssteuer – gilt Freibetrag pro Schenkendem?

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Der Freibetrag gilt pro Schenkendem, wenn jemandem 5 verschiedene Personen je 20.000€ schenken, so ist das steuerfrei. Ausnahme wären nur Kreuzschenkungen.

Der Freibetrag gilt für den Beschenkten, der bis zu dieser Summe (innerhalb von 10 Jahren) keine Schenkungssteuer zahlen muss.

Pro Person gilt der Freibetrag. und das für mind. 10 Jahre, dann kann das Spielchen wiederholt werden

achja, es bedarf der notariellen Beurkundung

Der Mangel einer fehlenden notariellen Beurkundung wird durch den Vollzug der Schenkung geheilt ... wie es so schön im Juristendeutsch heisst.

Eine Schenkung bedarf nur dann der notariellen Beurkundung, wenn es um Immobilien geht. Geldbeträge, Wertpapiere etc. brauchen nicht beurkundet werden.

Der Freibetrag hängt vom familiären Verhältnis Schenker ./. Beschenkter ab. Es gelten die gleichen Sätze wie bei der Erbschaftssteuer. Sie gelten immer pro Erbschafts- oder Schenkungsfall. Die Schenkungssteuer wird linear innerhalb von Jahren auf Null gesetzt.

Ein Ehepaar schenkt einem Kind einen Geldbetrag, der also 2 x 400'000 = 800'000 Euro von jeder Steuer befreit ist. Nach 10 Jahren könnte wiederum ein solcher Betrag geschenkt werden. Tritt aber der Erbfall ein, dann wird der Freibetrag linear gekürzt

Der Freibetrag gilt jeweils pro "Paarung" von Schenkenden und Beschenkten. Allerdings werden Kettenschenkungen vom Finanzamt in der Regel in Frage gestellt.

Also wenn A von B und C jeweils 20000€ erhält ist es kein Problem. Genauso wenig wenn A B und C jeweils 20000€ schenken würde. Wenn im 2. Fall dann aber B die 20000€ weiter an C schenkt, wird das Finanzamt hellhörig.