Hallo, kann das Finanzamt bei Steuerschulden von mir (selbständig) das gemeinsame Haus pfänden, Grundbucheintrag beide, Darlehensnehmer nur meine Frau?

6 Antworten

Kurier:

Das Finanzamt läßt auf dem Grundstücks-Mteigentumsanteil des Steuerschuldners eine Zwangshypothek  für die Steuerrückstände eintragen und kann bei weiterem Zahlungsverzug die Zwangsversteigerung veranlassen.

Allein der Eintrag der Zwangshypothek im Grundbuch beeinträchtigt die  Bonität ganz erheblich und macht eine Beleihung durch ein seriöses Institut  fast unmöglich.

Rechtsverbindliche Aussagen dazu gibt ein Rechtsanwalt. Hier darf das keiner.

mepeisen  21.01.2017, 18:23

Das allgemeine öffentliche Austauschen über allgemein gestellte Fragen ist keine Rechtsberatung...

ChulatasMann  21.01.2017, 21:22
@mepeisen

Habe ich auch nicht gesagt. Aber bei so einer Frage wäre mir persönlich eine rechtsverbindliche Antwort wichtiger als das Eröffnen einer Diskussion.

Du haftest mit deinem gesamten privaten Vermögen. Es zählt wer im Grundbuch eingetragen ist und nicht wer Darlehennehmer ist. Wenn ein Haus noch nicht abbezahlt wurde, dann ist auf das Haus bereits ein Pfandrecht drauf, es kann ein weiterer angehängt werden, falls keine anderen Vermögensgegenstände vorhanden sind. 

Das Finanzamt kann und wird eine Zwangshypothek zu Lasten deines Anteils eintragen lassen. Auf den Miteigentumsanteil deiner Frau kann nur indirekt über eine Teilungsversteigerung zugegriffen werden. Bis es dazu kommt, vergeht aber einige Zeit.

wenn beide im grundbuch stehen kann das haus auch versteigert werden. die frau bekommt dann die hälfte vom erlös wenn der niedriger ist als die steuerschuld

Gustavolo  19.01.2017, 15:20

Martin:

Auch der Miteigentumsanteil eines Miteigentümer an einen Grundstück kann versteigert werden.

Ist der Erlös niedriger als die Steuerschuld, gibt es an die Eigentümer nichts mehr zu verteilen.

mepeisen  21.01.2017, 18:21

Das ist so nicht wirklich richtig.

Es kann und darf nur der Hausanteil des Schuldners belastet werden, nicht das gesamte Haus. Und es kann und darf auch nur der Eigentumsanteil des Schuldners versteigert werden.

Bei bestehenden Grundschulden einer Bank sind die vorrangig und erst nach Verrechnung des Erlöses mit den Bankschulden werden dann ggf. die übrig bleibenden Teile geteilt und erst dann hat das Finanzamt Zugriff auf den Teil des TE.