Finanzamt lehnt eine Ratenzahlung ab

12 Antworten

ES GEHT: In Kürze - ich bin ebenfalls Einzelkämpfer

Ust-Schuld aus 2009 v. € 3500,-- Veranlagungsstelle sind die Hände gesetzlich gebunden -> Vollstreckungsstelle hat mehr Spielraum deren Empfehlung: schriftlich Antrag aus Stundung stellen, finaneielle Stituation darstellen/belegen Antrag stattgegeben - € 200,--- pro Monat Ratenzahlung Erstzahlung aus Not 3 Monate zu spät aufgenommen überraschende Kontopfändung (mit vollem Einkaqufswagen an der Suzpermaktkasse gemerkt) mit Bank unhd Finanzamt /Vollstreckung telefoniert Von Bank das übliche Schreiben "Keine weiteren Kredite/Kein Pfändungsersatzkonto" erhalten der Kontopfändungowie Wiedereinsetzung in den alten Stand an FA Abschlägiger Bescheid/Ablehnung Ratenzahlung/Beibehaltung Kontopfändung Telefonat mit Abteilungs- Chefin, nach Rechtswmitteln gefragt, Termin am nächsten Tag angeboten bekommen Bescheid zur Aufhebundg der Kontopfändung war sogar schon vorbereitet Schreiben an Bank vom Finanzamt reinfaxen lassen Telefonat mit Bänker, ab morgen wieder alles wie früher um 6 geplatzte lLastschriften muss ich ich noch kümmern - das kleinerer Übel

Gesamtzeit: ( 9 Werktage von Pfändungsinfo [ am 8 Tage zu spät] bis aufhebung Kontopfändung) - bin aber immer noch pleite

Ich hoffe, dies hilft jemandem

>

Natürlich ist das FA nicht verpflichtet dir eine Ratenzahlung zu gewähren, eine solche würde dann aber ggfs im Zuge einer (teuren) Zwangsvollstreckung kommen.

Versuch halt schriftlich einen entsprechenden Tilgungsvorschlag zu unterbreiten oder versuch einen Steuerberater zwischenzuschalten wenn zwischen euch die Chemie nicht stimmt bzw das Verhältnis belastet ist.

Ich kann den Fragesteller verstehen, man ist den Fiskalrittern (fast) vollständig ausgeliefert. Ich würde wie folgt vorgehen: 1.) Schriftlicher Antrag auf Stundung oder Ratenzahlung an den Leiter des Finanzamtes! 2.) Falls vom FA eine Ablehnung kommt, um Begründung bitten (Du hast schließlich Deine Gründe auch darlegen müssen) 3.) Falls das nicht zieht und die uneinsichtig sind, zum Fachanwalt f. Steuerrecht und er soll das aushandeln 4.) In letzter Konsequenz hatte aber einer der Antworter Recht, man sollte - so alles in trockenen Tüchern ist ist - eine DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE wg. Gängelei beim Bundesfinanzministerium einreichen. MfG

versuch doch mal seinem vorgesetztem einen brief zu schreiben. also ganz sachlich und gar nicht um den sachbearbeiter anzuschwärzen.

Wenn es sich um Umsatzsteuer handelt, gibt es keine Stundung bzw. Ratenzahlung, da dir das Geld einfach nicht gehört. Deine Verpflichtung ist es ohne Umwege das Geld an das FA weiterzuleiten. Und von deinem Gewinn musst du eben auch einen Teil für die Einkommensteuer zurücklegen. Wenn es "schlecht gelaufen" ist, hast du dann überhaupt Gewinn gemacht. ESt zahlt man nur auf Einkünfte.