Hallo ich wollte mal nachfragen ob dieses Arbeitszeugnis gut oder sogar sehr gut ist?

6 Antworten

Ja, das Arbeitszeugnis ist sehr gut. Nicht so wie diese anderen Arbeitszeugnisse die sich eigentlich nur gut anhören aber beim genaueren lesen den Arbeiter negativ bewerten.

Dieser Zeugnisausschnitt ist leider alles Andere als "sehr gut" (siehe meinen Kommentar zur Antwort von @Lumpazi77)!

Das Zeugnis würde ich nirgends vorzeigen !

Beispiel: 

"Zu erwähnen ist sein kontaktfreudiges und anpassungsfähiges Auftreten"

= Herr ist ein übler Schwätzer, der auch noch auf einer Schleimspur unterwegs ist

Ich glaube nicht das dieser Satz so gemeint ist. So bin ich nämlich nicht.

@fabio245

So bin ich nämlich nicht

Das will dir hier auch niemand unterstellen. Aber die Formulierung kommt beim Leser genau  so an.

Auch ich würde es nirgends vorzeigen - dieses Zeugnis taugt stilistisch "nicht in die Wurst"...! 

Abgesehen davon kann man es deshalb nicht abschließend beurteilen, weil die Hälfte fehlt!

Grundsätzlich kann man ein Arbeitszeugnis nur dann beurteilen, wenn man es vollständig liest - von der Überschrift bis zum Ausstellungsdatum/Unterschrift, denn überall können sich versteckte Hinweise für den potentiellen neuen Arbeitgeber befinden, z.B. in der Reihenfolge der Auflistung der Tätigkeiten.

Die bisherigen Textausschnitte lassen zwar durchaus erkennen, dass es der Zeugnisautor gut gemeint hat, jedoch beweisen diverse ungeschickte Formulierungen die mangelhafte Beherrschung der Zeugnissprache.

Insofern rate ich dazu, das Zeugnis zunächst noch einmal anonymisiert, jedoch vollständig (!) hier einzustellen - nur dann kann man endgültig sagen, in welcher Form es zu reklamieren ist.



@verreisterNutzer Arbeitszeugnis

Herr ..... geboren am .. .. .... wurde am 01.07.2012 in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis eingestellt und arbeitete für uns bis zum 15.10.2014.

Zu seinen wesentlichen Aufgaben gehörten das Verräumen der Ware, die Parkplatzreinigung sowie weiter anfallende Arbeiten.

In neuen Situationen fand sich Herr ....... aufgrund seiner sehr schnellen Auffassungsgabe stets sicher und sehr gut zurecht. Er war außerordentlich hoch belastbar und stets sehr ausdauernd. Herr ...... zeichnete sich stets durch eine sehr gute Arbeitsweise aus. Er zeigte stets Eigeninitiative und beeindruckte durch seine sehr große Einsatzbereitschaft. Die Qualität seiner Arbeit war kontinuierlich und ausnahmslos sehr hoch.

Er verfügt über eine hohe Flexibilität und konnte vielseitig eingesetzt werden. Herr ...... überzeugte stets durch Kommunikationsstärke. Wir schätzten ihn stets als zuverlässigen, fleißigen, pünktlichen, freundlichen und ehrlichen Mitarbeiter.

Die Leistungen von Herrn ....... verdienen in jeder Hinsicht unsere vollste Anerkennung.

Gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war sein Verhalten stets sehr vorbildlich. Zu erwähnen ist sein kontaktfreudiges und anpassungsfähiges Auftreten. Auch sein Verhalten gegenüber unseren Kunden war stets vorbildlich. Seine exzellenten Umgangsformen fanden stets unsere volle Anerkennung.

Er verlässt uns auf eigenen Wunsch.

Wir bedauern sein Ausscheiden sehr und bedanken und für seine stets vorbildlichen Leistungen. Für die berufliche und private Zukunft wünschen wir Herrn ...... alles Gute und weiterhin viel Erfolg.

Binzen, 31.10.2014

Hieber´s Frische Center

"Unterschrift"

Dieter Hieber

@fabio245

Vorbemerkung: Nachdem dieses Arbeitszeugnis nun vollständig vorliegt, ergibt sich eine vollkommen anderes Bild als vorher, als nur ein Zeugnisausschnitt vorlag.

Dies unterstreicht die Wichtigkeit, zur Beurteilung eines beruflichen Zeugnisses die vollständige Textversion vorliegen zu haben.

Zur Bewertung: Als die unvollständige Version vorlag, hatte ich noch am eine überwiegend magelhafte Fähigkeit des Zeugnisautors geglaubt. Nun, da die vollständige Version vorliegt, bin ich davon überzeugt, dass der Zeugnisautor bewusst ein schlechtes Zeugnis ausgestellt hat, das auf jeden Fall in geeigneter Form zu reklamieren ist, da es zumindest nicht dem Kriterium der wohlwollenden Formulierung entspricht.

Was heißt in diesem Fall "in geeigneter Form reklamieren"? Dieses Zeugnis muss, soll es für den weiteren beruflichen Werdegang benutzt werden, m.E. vollkommen neu formuliert werden, da es über weite Strecken nicht den gängigen Zeugnisformulierungen entspricht.

Da ich davon ausgehe, dass der Zeugnisempfänger dies nicht beherrscht, rate ich ihm, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen, mit ihm zusammen eine neue Zeugnisversion zu erstellen, und mit dieser im Zuge einer Reklamation an den Ex-Arbeitgeber heranzutreten. Dies kostet zwar Geld, aber ein gutes Zeugnis ist für den weiteren beruflichen Werdegang sehr wichtig.

Anm.: Die Zeit für eine Reklamation ist zwar schon weit fortgeschritten, aber aufgrund der vorgenannten Tatsachen sehe ich in diesem Fall die Möglichkeit der Anwendung des § 195 BGB (dreijährige Verjährung) gegeben.

Ich wünsche dem Zeugnisempfänger viel Erfolg!   

Zu gut für diese Welt

:))

Ein bißchen viel stets, immer wäre auch gut.

Ja, 10 mal (!) das Wort "stets" - ein beschi..ener Scheibstil !!