Wann kommt der Brief für die MPU?

6 Antworten

Schau mal in die Fahrerlaubnisverordnung, z.B. hier:

http://www.verkehrsportal.de/fev/

Im § 11 Absatz 3 findest du die Bedingungen, unter denen die Fahrerlaubnisbehörde die Beibringung eines MPU-Gutachtens zur Entscheidung über die Erteilung einer Fahrerlaubnis anordnen kann.

Auch § 14 Abs. 2 könnte für dich interessant sein.

Wenn die Bedingungen aus § 11 Abs. 3 nicht zutreffen und du wegen der BTM-Geschichte tatsächlich freigeprochen wurdest und auch keine anderen Tatsachen vorliegen, die auf den missbräuchlichen Konsum von Betäubungsmitteln und somit auf Zweifel an deiner Eignung hindeuten, dann hat die Fahrerlaubnisbehörde keinen Grund, die Beibringung eines MPU-Gutachtens anzuordnen.

ich hab vor ca. 2 Jahren eine Gerichtsverhandlung wegen BTM gehabt wurde aber freigesprochen, da es auch nicht stimmte.

Wenn du freigesprochen wurdest weil die Anschuldigung nicht gerechtfertigt waren, musst du auch keine MPU machen, da kein Eintrag vorhanden ist, da du gegen nichts verstoßen hast.

Hallo Goa, von was genau wurdest du denn freigesprochen? Vom Drogenhandel? Wenn die FSSt. Kenntnisse über Drogenkonsum von dir hat (auch wenn es ein einmaliger Probierkonsum war....), wirst du mit Sicherheit eine MPU machen müssen. Dies erfährst du in deiner Fahrschule, denn sobald dein Fahrlehrer dich zur praktischen Prüfung anmelden will, wird dir dies versagt, bis du ein pos. Gutachten erbracht hast. Dann erst bekommst du ein Schreiben von der FSSt. Gruß, Nancy

GoaRem03 
Fragesteller
 23.06.2011, 11:55

von besitz.

Also wenn Du vor Gericht freigesprochen wurdest, aus welchem Grund sollte Dich Dein Landkreis zur MPU schicken?. Welche Zweifel sollte der Landkreis denn noch haben. Schau Dir die Fragestellung von deren Seite mal an. Ich sehe da keins, Du schreibst Du wurdest ja freigesprochen.

GoaRem03 
Fragesteller
 23.06.2011, 11:56

Es kann ja sein da ich ja mit drogen deswegen dann aufgefallen bin das ich trozdem im pc stehe.

Delta120  23.06.2011, 17:01
@GoaRem03

Bei dem Brief wäre ja dann auch eine Rechtsmittelbelehrung dabei. Aber bei kleinen Ämtern wäre es wohl das schnellste das Urteil raus zu kramen und damit auf das Amt zu laufen und die Sache dann mit dem Sachbearbeiter zu besprechen. Ist mir selber schon bei einer Kleinigkeit so gegangen. Der hat einfach seinen schrieb mir aus der Hand genommen und zerrissen und hat gesagt, die Sache hat sich jetzt erledigt.

GoaRem03 
Fragesteller
 25.06.2011, 18:35
@Delta120

ohaaa wenn das nur so einfach were =)

Da Du nicht vorbestraft bist, hast Du auch nichts zu befürchten!

Auf die freundliche Einladung zur "nicht zu bestehenden MPU" wirst Du vergeblich warten!

Sei froh!