Was steht im Führungszeugnis drin?

6 Antworten

"Für den Inhalt eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde gelten gemäß § 32 Abs. 3 und 4 BZRG Besonderheiten. Danach sind in ein Behördenführungszeugnis neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden, z.B. der Widerruf eines Waffenscheins oder einer Gewerbeerlaubnis, aufzunehmen. Weiter können Entscheidungen über eine mögliche Schuldunfähigkeit oder die gerichtlich angeordnete Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt aufzuführen sein. Schließlich können in einem Behördenführungszeugnis auch Erstverurteilungen zu einer Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen oder zu einer Freiheitsstrafe von nicht mehr als 3 Monaten enthalten sein, wenn die durch die Verurteilung geahndete Tat in Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes oder dem Betrieb einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung begangen wurde und das Führungszeugnis für die in § 149 Abs. 2 Nr. 1 Gewerbeordnung bezeichneten Entscheidungen bestimmt ist."

https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/Inland/FAQ_node.html;jsessionid=6DC5129E508C0A70552F77B1DCF2F9EE.1_cid386#doc3816794bodyText11

Hallo KingKarlo

Wenn im Führungszeugnis steht: "Inhalt: Keine Eintragung", dann bedeutet dies, dass man sich als nicht vorbestraft bezeichnen darf.

Anderenfalls werden die wichtigsten Angaben aus der ergangenen rechtskräftigen Verurteilung, zum Beispiel das Datum der Verurteilung sowie das Gericht und das Geschäftszeichen, die Straftat und die Höhe der festgesetzten Strafe (Freiheitsstrafe oder Geldstrafe) vermerkt.

Es werden aber nicht alle Verurteilungen ohne Weiteres in das Führungszeugnis aufgenommen. So genannte kleinere Erstverurteilungen zu Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen oder zu Freiheitsstrafe von nicht mehr als 3 Monaten werden in der Regel nicht im Führungszeugnis aufgeführt, obwohl sie beim Bundeszentralregister eingetragen sind.

Auch zur Bewährung ausgesetzte Jugendstrafen von bis zu 2 Jahren werden in der Regel überhaupt nicht ins Führungszeugnis eingetragen.

(Quelle: Bundesamt für Justiz)

wegen dem Betrug bei ebay hast du aber nicht deinen Führerschein verloren, oder warum brauchst du das Führungszeugnis?????

Es gibt auch noch das Polizeiliche Führungszeugnis für Behörden.

Da diese Anzeige noch nicht verjährt ist, dürfte die im Führungszeugnis drin stehen, ja.

Wieso brauchst Du ein Führungszeugnis? Ist das der erste Führerschein den Du machst? Weil normal braucht man das nur, wenn gegen jemanden was vorliegt .. also scheinen sie ja schon irgendwas zu wissen?!

war das eine Strafe / Strafbefehl, oder eine Busse?

Im Führungszeugnis stehen rechtskräftige Strafen. NAch 10 Jahren wird gelöscht.