Hallo Frage zum ALG1. Ich möchte mit meiner Frau umziehen. Sie ist Arbeitslos und hat einen neuen Job. Ich müsste kündigen - würde ich ALG1 bekommen?

5 Antworten

Das wird man hier nicht beantworten können, sondern nur bei der Arbeitsagentur, weil das eine zu komplexe Situation ist:

Deine Frau muss umziehen (vorausgesetzt, es ist notwendig), um wegen eines neuen Jobs aus der Arbeitslosigkeit zu kommen; wenn Du umziehst, verlierst Du Deinen Job und wirst arbeitslos.

Möglicherweise ist das hier eine Frage, was "wirtschaftlicher" ist: dass Deine Frau den neuen Job bekommt und Du wegen des Umzugs arbeitslos wirst, oder dass Du Deinen Job behältst, es keinen Umzug gibt und Deine Frau vorerst arbeitslos bleibt - das aber (wie gesagt) wird man Dir wohl nur bei der Arbeitsagentur sagen können.

Grundsätzlich aber verlierst Du Deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht, wenn Du Deinen Job wegen eines familienbedingten Umzugs kündigen musst.

schaiki 
Fragesteller
 12.08.2015, 13:37

Danke, meine Frau will dort Professoren an einer Uni werden. Grundsätzlich gibts halt wenig Standort. Ich bin BWL-er und habe durchaus eine breitere Aufstellung/Möglichkeit.

Familiengerd  12.08.2015, 13:45
@schaiki

Also ist die Wahrscheinlichkeit, dass Du bei einem Umzug einen neuen adäquaten Job findest, größer als bei Deiner Frau, ohne Umzug eine Stelle zu finden?

Als Uni-Professorin wird sie "nicht schlecht" verdienen, so wenig wie Du wohl jetzt als BWL-er "schlecht verdienst" - vergleichen kann ich nicht.

Es wird dann auf einen Beratungstermin bei der Agentur für Arbeit hinaus laufen; kostenfreie Hotline für die Terminvereinbarung: 0800 4 5555 00 .

DerHans  12.08.2015, 15:11

Auch "pendeln" für eine absehbare Zeit ist durchaus zumutbar,

Was ist wenn die Frau in der Probezeit den Job wieder verliert?

Familiengerd  12.08.2015, 15:56
@DerHans

Was sollen wir zu "pendeln" sagen können? Nichts!

Von Dortmund nach Bottrop ist ja wohl zumutbar, von Flensburg nach Passau aber nicht!

Und was soll wohl sein, wenn die Ehefrau in der Probezeit den Job verliert? Das ist Lebensrisiko.

Um sicher zu gehen, dass du keine Sperrzeit bekommst rufe am besten die Agentur für Arbeit an und lasse eine Leistungsberatung machen. Es tritt nicht zwangsläufig eine Sperrzeit ein das muss immer im Einzelfall geklärt werden. Es kann durchaus ein als wichtiger Grund anerkannt werden wenn du deine Tätigkeit aufgibst und mit deiner Frau umzuziehen, gerade wenn ihr Kinder habt.

Am einfachsten ist es aber du suchst dir wenn möglich erst einen neue Beschäftigung

Wenn du wenigstens 1 Jahr gearbeitet hast, hast du Anspruch auf ALG1 :)

schaiki 
Fragesteller
 12.08.2015, 13:23

mit oder ohne Sperre?

Hendrix777  12.08.2015, 13:25

Wenn du eine sperre bekommst nicht, da ihr aber umzieht damit deine Frau auch Arbeit hat, solltest du eher keine sperre bekommen. Kann ich mir zumindest nicht vorstellen

Familiengerd  12.08.2015, 13:36
@Hendrix777

@ Hendrix777:

Grundsätzlich ist Deine Betrachtungsweise richtig.

Man kann es aber auch anders herum sehen, mit genau vertauschten Rollen: Die Frau bleibt arbeitslos, damit sie nicht umziehen muss und der Mann seinen Job behalten kann.

Letztlich kann das in dieser Situation nur die Arbeitsagentur beurteilen, wobei es wahrscheinlich auch darauf ankommt, was "wirtschaftlicher" ist:

Der Umzug (sofern er überhaupt notwendig sein sollte) mit neuem Job für die Frau und Arbeitslosigkeit für den Mann, oder kein Umzug mit Beibehaltung des Jobs für den Mann und weiter andauernder Arbeitslosigkeit für die Frau.

Hendrix777  12.08.2015, 13:48

Ja stimmt wo du es sagst, das hatte ich jetzt gar nicht mit betrachtet es kommt dann sicher auch noch auf Verdienst etc. drauf an und eben die Entfernung.

Familiengerd  12.08.2015, 13:51
@Hendrix777

So sehe ich es jedenfalls! :-)

Die Reihenfolge ist eigentlich, dass man sich eine neue Arbeit sucht, dann eine Wohnung und dann kündigt man die alte Arbeit.

Auch die Wohnung kann man ja nicht von heute auf morgen kündigen. Also wäre doch Zeit genug alles fristgemäß abzuwickeln.

Familiengerd  12.08.2015, 15:53

Die Reihenfolge ist eigentlich [...]

Genau das passiert hier möglicherweise wohl im Fall der Ehefrau.

Über den Rest (Fristen Wohnungskündigung, Jobsuche Ehemann) wissen wir hier nichts.

Wenn du kündigst bekommst du 3 monate sperre

Familiengerd  12.08.2015, 13:30

Das ist hier überhaupt nicht gesagt!

Grundsätzlich kommt es auch bei der Eigenkündigung auf den Kündigungsgrund an, und außerdem ist diese Frage viel zu komplex, als dass man stumpf behaupten könne, es gäbe wegen Eigenkündigung eine 3-monatige Sperre!