alg1: verfällt der anspruch auf die restmonate oder wird der angerechnet falls ich mal wieder arbeitslos werden sollte?

2 Antworten

Der nicht verbrauchte Anspruch bleibt dir seit der ersten Entstehung für 4 Jahre erhalten.

Solltest Du unverschuldet wieder arbeitslos werden und dir keinen neuen Anspruch erworben haben, dann kannst Du diesen nicht verbrauchten Teil wieder reaktivieren.

Aber auch wenn Du dir einen neuen Anspruch erworben hast, ist der nicht verbrauchte Teil nicht automatisch verfallen, da käme es dann darauf an, wie viel Restanspruch noch vorhanden ist und wie viel neuen Anspruch Du dir erworben hast und natürlich auch, wie hoch der max. Anspruch betragen dürfte, damit meine ich den Anspruch nach dem Alter.

Denn ab 50 Jahren darf man je nach gezahlten Beiträgen in die Arbeitslosenversicherung mehr als nur max. 12 Monate ALG - 1 beziehen.

Angenommen Du bist unter 50 Jahre, hast einen Restanspruch von 5 Monaten und hast wieder innerhalb von 30 Monaten im Regelfall min. wieder 12 Monate Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt, dann stünden dir wieder min. 6 Monate neues ALG - 1 zu und dazu kämen dann angenommen diese 5 Monate.

Somit würdest Du wieder auf angenommen 11 Monate kommen, bei mehr neuem Anspruch und unter 50 Jahren würdest Du wieder auf max. 12 Monate kommen.

Wenn Du angenommen vorher ein höheres ALG - 1 hattest und der neue Anspruch ist geringer, dann stünde dir für den gesamten Anspruch dann die höhere Leistung zu.

Die 5 Restmonate bleiben Dir, und durch die neue Arbeit erwirbst Du ja neuen weiteren Anspruch.

Soweit ich weiß, verfällt der Anspruch auf Arbeitslosengeld 4 Jahre nachdem der letzte Anspruch erworben wurde.

isomatte  18.03.2022, 09:00

Einen neuen Anspruch auf normales ALG - 1 ( keine kurze Anwartschaftszeit ) erwirbt man sich erst dann wieder, wenn man innerhalb von 30 Monaten min. wieder 12 Monate Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat.