10 Tage arbeitslos -> eine Woche gearbeitet -> wieder arbeitslos - Anspruch ALG1?

7 Antworten

Anspruch auf ALG 1 hast Du immer dann, wenn Du in den vergangenen 720 Tagen mindestens 360 Tage in einem Beschaeftigungsverhaeltnis warst. Durch die zusaetzliche Woche erweitert such Dein Anspruch also - wenn auch nur geringfuegig.

ja, wenn du schuldlos wieder arbeitslos wirst (z.B. in der Probezeit), dann knuepfst du nahtlos wieder an deine Arbeitslosigkeit an und erhaelst weiter alg1 in gleicher Hoehe wie vorher, bis dein Anspruch aufgebraucht ist. Erst wenn du so lange gearbeitet hast, dass ein neuer Anspruch besteht (ich glaube 1 Jahr), dann wird neu berechnet und dein Alg1 Anspruch auch wieder erhoeht.

Dragon979 
Fragesteller
 16.09.2014, 09:46

Vielen Dank! :)

Dann lebt dein alter ALG - 1 Anspruch wieder auf,wenn du die Kündigung nicht selber verschuldet hast,sonst würde es ggf.erst mal eine Sperre von 12 Wochen geben,wenn es für die Kündigung keinen wichtigen Grund gab !

Du hättest dann noch 11 Monate ( 330 Tage ) und wenn du nur 10 Tage ALG - 1 bezogen hast,dann kämen noch mal 20 Tage dazu,weil der Monat immer mit 30 Tagen gezählt wird.

Einen neuen Anspruch hättest du dir erst erworben,wenn du innerhalb von 24 Monaten,min.12 Monate ( 360 Tage ) versicherungspflichtig beschäftigt warst. Dann würde dein ALG - 1 neu berechnet und wenn dein alter Anspruch höher als der neue war,dann würdest du diesen gezahlt bekommen.

Das aber auch nur für die vollen 12 Monate bzw.360 Tage.

Dragon979 
Fragesteller
 16.09.2014, 09:46

Vielen Dank! :)

isomatte  16.09.2014, 09:53
@Dragon979

Nichts zu danken !

ja .. dein Anspruch bleibt erhalten

Wenn du die 12 Monate noch nicht in Anspruch genommen hast, dürfte da nichts verfallen sein, nur weil du gleich wieder Arbeit gefunden hast.