Was hat dieser Grundbucheintrag zu bedeuten? Sind Person 1/2 Schuldner oder Gläubiger?

Grundbucheintrag - (Immobilien, Schulden, Grundbuch)

4 Antworten

Obwohl noch relevante Informationen fehlen, Name 1 und Name 2 sind Gläubiger. Irgendwo davor muss diese Nr 3 und 4 nochmals stehen, von diesen haben Name 1 und 2 die noch offen stehende Forderungen gegen den Eigentümer übernommen. 

Wie sie an ihr Geld kommen, am einfachsten wenn der Eigentümer freiwillig zahlt. Macht er das nicht entweder durch die Beantragung einer Zwangsvollstreckung oder einer Zwangsversteigerung, oder im Fall eines Verkaufes des belasteten Grundstückes durch Abtretung des Kaufpreises als Voraussetzung einer Löschung. 

Wäre aber auch denkbar, da es sich bei der ursprünglichen Eintragung vermutlich um eine Zwangssicherungshypothek handelt, dass die Schuld bereits bezahlt ist und der Eigentümer die Löschung nicht beantragt hat.  

Hallo,

die ursprüngliche Grundschuld/Hypothek wurde von den Gläubigern an die Personen A und B abgetreten. A und B sind nun die neuen Gläubiger.

Ob dem eine tatsächliche Forderung zugrunde liegt, kann man im Grundbuch nicht sehen. Das wissen nur die Beteiligten.

Ist die Forderung beglichen, wird aus der Grundschuld/Hypothek eine Eigentümergrundschuld, die dann für neue Darlehn verwendet werden oder ggf. gelöscht werden kann.

Die Eintragung besagt das die Schulden an die jeweiligen Gläubiger Name 1 ein 1/2 Anteil und Name 2 ein 1/2 Anteil abgetreten sind.
Ergo die Abteilung 3 gelöscht. So würde ich das interpretieren.

Ich habe Quark geschrieben, sorry 😐

Die Grundpfandrechte Abteilung III Nr. 3, 4 wurden an die dort benannten Personen je zur Hälfte abgetreten. Was dahintersteht, kann man anhand des Grundbuchauszugs nicht sagen (Grundakteneinsicht könnte Informationen liefern). Für gewöhnliche dienen Grundpfandrechte der Sicherung von Darlehen. So könnte es auch in diesem Fall gewesen sein. Die Darlehensforderungen könnten jedoch schon längst getilgt sein.

Auf der anderen Seite ist es eher unüblich, dass Grundpfandrechte an natürliche Personen abgetreten werden. Daher könnte es auch sein, dass es sich bei diesen Personen um die (ehemaligen) Eigentümer handelt, die die Grundpfandrechte im Wege der Rückgewähr von der Bank nach Tilgung des Darlehens zurückerhalten haben. Üblich ist aber dann die Löschung.