Gibt es bei den Gläubigern eine "Reihenfolge"?

8 Antworten

Bei Gehaltspfändungen in Reihenfolge der eingehenden Pfändungsbeschlüsse.


Lohnpfändung (Gehaltspfändung) als Zwangsvollstreckung - Finanztip

www.finanztip.de/pfaendungstabelle/lohnpfaendung/



Gerichtsvollzieher verteilen häufig eingetriebene Beträge prozentual an die Gläubiger.

Bei einen so geringen Betrag des Gläubigers E macht es Sinn diese wenn irgend möglich vorrangig zu begleichen.

Andererseits stellt sich hier die Frage inwieweit hier eine Privatinsolvenz eingeleitet werden könnte bzw. sollte.

Treffen allerdings Lohnpfändung und Lohnabtretung zusammen, sticht eine ältere Abtretung eine neuere Pfändung ggf. aus.

Und es gibt noch viele andere Einschränkungen, beispielsweise bei Grundschulden die (numerische) Reihenfolge der Eintragungen und nicht die zeitliche.

Den rechtlichen Begriff eines "Hauptgläubigers" gibt es nicht. Es hat auch kein Gläubiger Sonderrechte. Lediglich in der Zwangsvollstreckung kann es Rangverhältnisse geben. Der Gläubiger, dessen Pfändung früher bewirkt wurde, wird als erstes bedient. Dies gilt aber nicht in der Insolvenz.

Es gibt keine "Hauptgläubiger". Es gilt "Wer zuerst kommt malt zuerst". Soll heissen, wer zuerst pfändet und/oder zwangsvollstreckt hat Glück...die anderen müssen sich hinten anstellen.

Glaube ich nicht. Es wird eben in der Reihenfolge bezahlt wie vollstreckt wird bzw. wie schnell man seine SCHUFA Einträge los werden möchte.

LG ~TheMentalist

  1. Der Begriff "Hauptgläubiger" und hat nichts damit zu, wer in welcher Reihenfolge sein Geld bekommt. Dies ist lediglich die Bezeichnung für den Gläubiger, der unter mehreren die höchsten Forderungen an jemanden hat. Wenn es mehrere mit ähnlich hohen Forderungen gibt, liest man manchmal auch "die Hauptgläubiger".
  2. Solange kein Insolvenzverfahren eingeleitet ist, gibt es keine festgelegte Reihenfolge. Da bleibt es jedem selbst überlassen, wie er an sein Geld kommt, z.B. Mahnverfahren einleiten, Inkassounternehmen einschalten, Teilzahlungen vereinbaren etc.
  3. Auch wenn ein Insolvenzverfahren eingeleitet ist, gibt es für "normale" Gläubiger keine Reihenfolge, sondern nach Abschluss des Verfahrens erhält jeder Gläubiger einen gleichen prozentualen Anteil an der "Quote" (falls überhaupt noch Geld zur Auszahlung übrig ist). Allerdings werden einige Forderungen grundsätzlich bevorrechtigt behandelt, wie z.B. Steuern und Sozialbeiträge.

An und für sich hast du mit allen drei Aussagen irgendwie Recht. Irgendwie aber dann doch wieder kein Recht, denn es gibt da ja noch das weite Feld der Pfändungen und Zwangsvollstreckungen, die per se erst mal nichts mit der Insolvenz zu tun haben.

Und auch in er Insolvenz ist noch lange nicht gesagt, dass alle nach Quote bedient werden. Das kommt drauf an, was das für Einnahmen sind und ob da beispielsweise auch Grundschulden eingetragen sind.

@mepeisen

Du wirst in dieser Community keine Antworten finden, die jeden möglichen Fall abdecken, das würde sowohl den Antwortgeber als auch den/die Leser völlig überfordern.

das weite Feld der Pfändungen und Zwangsvollstreckungen, die per se erst mal nichts mit der Insolvenz zu tun haben.

ist ja in Punkt 2. genannt und auch zu

Das kommt drauf an, was das für Einnahmen sind und ob da beispielsweise auch Grundschulden eingetragen sind.

habe ich unter Punkt 3. geschrieben:

Allerdings werden einige Forderungen grundsätzlich bevorrechtigt behandelt, wie z.B. ...

Ich fand meine Antwort für die recht einfache Fragestellung ohne weitere Präzisierung eigentlich fast schon zu ausführlich. Gegebenenfalls kann der Fragesteller ja nochmal nacharbeiten ;-)

@Zappzappzapp

ist ja in Punkt 2. genannt und auch zu

Also ich lese da weder etwas von Pfändungen, noch von Zwangsvollstreckungen und in Punkt 3 lese ich auch nichts davon, worauf ich abgezielt habe (Immobilien und Grundschulden). Finanzämter und Krankenkassen spielen übrigens bei Privatinsolvenzen schon ewig keine Sonderrollen mehr. Lediglich bei Firmeninsolvenzen könnte das je nach Situation anders sein.

@mepeisen

Mahnverfahren gehen ja Pfändungen und Zwangsvollstreckungen voraus und wie schon gesagt, zur Erörterung jedes möglichen Aspekts einer Frage ist diese Community nicht geeignet. Der Fragesteller hat jedenfalls nicht davon gesprochen, dass es sich bei den Schuldnern um Privatleute handeln soll, bei den genannten Summen eher unwahrscheinlich.

Aber lassen wir es mal dabei bewenden.