Können Gläubiger einen Strafantrag stellen, wenn ich Schulden bei ihnen habe?

16 Antworten

Ja, durchaus. Wenn du wissentlich, dass du nicht bezahlen kannst, Verträge geschlossen hast, dann ist das Betrug. Meiner Meinung nach kannst du nicht mit Geld umgehen. Ich habe als gesetzlicher Betreuer gearbeitet, und auch Fälle wie dich gehabt: Junge Leute, die keine Kontrolle über ihr Geld hatten. Du solltest dringend die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung für dich mit dem Aufgabenkreis "Vermögenssorge mit Einwilligungsvorbehalt" beim Amtsgericht vorschlagen. Ein Betreuer kann ab dann neue Verträge, die du dir nicht leisten kannst, für ungültig erklären. Außerdem kann er die Einleitung eines Insolvenzverfahrens durch einen Rechtsanwalt in die Wege leiten. Und er kann durch Einteilung deines Geldes dir gegenüber dafür sorgen, dass du am Monatsende noch etwas übrig hast. Du musst dir nur eingestehen, dass du im Moment ein Problem hast, aus dem du selbst alleine nicht wieder rauskommst. Es ist keine Schande Hilfe anzunehmen. Und wenn du irgendwann die Aufhebung der Betreuung verlangst, dann wird das im Regelfall auch umgehend geschehen.

user6827 
Fragesteller
 02.08.2016, 11:54

ich hatte übrigens bis Juni 2 Jahre lang einen gesetzlichen Betreuer mit Vermögenssorge - anfangs ahtte ich auch einwilligungsvorbehalt- den habe ich aber durch eigenständiges argumentieren auf eis gelegt

Dotter1981  02.08.2016, 11:57
@user6827

Dann lass den Einwilligungsvorbehalt sofort wieder einrichten. Wenn du mit dem Betreuer unzufrieden bist, dann kannst du auch um einen Wechsel bitten.

Wenn Du bewusst die Gläubiger getäuscht hast kann das passieren. (z.B. etwas bestellt ohne Zahlungsabsicht)

user6827 
Fragesteller
 02.08.2016, 11:43

naja wenigstens ETWAS gezahlt habe ich ja schon bei den jeweiligen...es ist halt später zusammengebrochen

Hier musst du ein paar Dinge voneinander trennen.

Schulden zu haben, ist keine Straftat, dafür wird es keine Strafanträge geben und dafür kommt man auch nicht in den Bau.

Nur stellt sich die Frage, auf welche Art und Weise diese Schulden zusammengekommen sind. Wenn du schreibst, du hättest 44 Gläubiger und 25.000 € Schulden, dann liegt die Vermutung nahe, dass du einige Verträge im Wissen, dass du die daraus erwachsenden finanziellen Verpflichtungen nicht einhalten kannst. Dies ist der Straftatbestand des Betruges.

Weiter wirst du Besuch vom Gerichtsvollzieher bekommen. Dieser wird Auskunft über alle Vermögenswerte und Einkommensquellen verlangen. Verweigerst du diese Auskünfte, kannst du in Erzwingungshaft kommen. Machst du falsche Angaben, ist dies ebenfalls eine Straftat, für die du belangt werden kannst.

Ja, wer seinen Pflichten nicht nach kommt muss damit rechnen. Und wenn du deine Schulden nicht bald bezahlst, kann es sein, dass sogar Haftbefehl gegen dich erlassen wird.

So wie ich das lese biste auch noch Stolz auf den Mi..t den du gemacht hast.

user6827 
Fragesteller
 02.08.2016, 11:41

Wieos haftbefehl ? wer macht den haftbefehl ?

franneck1989  02.08.2016, 11:57
@Griesuh

wenn der Schuldner sich nicht um den Ausgleich der Schulden bemüht oder seiner Mitwirkepflicht nicht nachkommt.

Beides ist falsch. Er muss lediglich die Vermögensauskunft abgeben, mehr nicht (OK, man könnte es unter dem Punkt "Mitwirkepflicht" einordnen, das ist aber zu allgemein)

mepeisen  02.08.2016, 19:22
@Griesuh

Es gibt keine Mitwirkungspflichten. Was du dir zusammendichtest, stimmt einfach nicht. Die Vermögensauskunft muss korrekt sein, wenn man sie abgibt und man sollte sie abgeben. Fertig. Darüber hinaus gibt es exakt 0 Pflichten einzuhalten. Man muss auch eine Veränderung nicht nachträglich melden. Niemandem.

Hasenmann81  02.08.2016, 11:45

Vollkommener Unsinn!
Wie schon einige geschrieben haben, müsste ihm dann wenigstens einer der Gläubiger Kreditbetrug vorwerfen. 

Ansonsten ist es nicht strafbar Schulden zu haben. Es hat vorerst lediglich zivilrechtliche Konsequenzen.

Lumpazi77  02.08.2016, 11:59
@Griesuh

Griesuh das ist leider nur Unsinn, da das nur gilt, wenn jemand zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung nicht erscheint !!

mepeisen  02.08.2016, 19:21
@Griesuh

Du hast nur nicht wirklich verstanden, was in dem von dir verlinkten Beitrag steht. Da steht, wie es richtig ist, dass man maximal bei Verweigerung der Vermögensauskunft (so heißt das inzwischen) verhaftet werden kann.

Du machst daraus: Wenn du Schulden nicht bezahlst, kann der Gläubiger Haftbefehl beantragen.

Und sry wenn ich dir zu nahe trete, aber das ist absoluter Quatsch, was du daraus gemacht hast.

Griesuh  03.08.2016, 07:49
@mepeisen

Wo habe ich geschrieben, dass wenn einer Schulden hat ein Haftbefehl erstellt wird? Nirgends.

lesen verstehen, dann antworten.

Der Fragesteller wird es schon merken, wenn er seiner Mitwirkepflicht nicht nachkommt.

Wie so glaubt ihr immer, dass ihr für alles einen Freibrief habt?

Hallo :)

Ich arbeite in einer Anwaltskanzlei und bei uns ist es so: 

Wenn ein Schuldner nicht zahlt Mahnen wir ihn an. Zahlt er dann nicht beantragt man einen Mahnbescheid. 

Ist dieser erlassen und der Schuldner zahlt immer noch nicht wird der Vollstreckungsbescheid beantragt. 

Ist der dann "durch" geht der VB an eine Gerichtsvollzieher der einen Termin macht um von dir eine Vermögensauskunft einzuholen. Da musst du bei Gericht (oder im Büro des GV´s) alle deine Einkünfte, Ausgaben, Besitztümer etc. offen legen bzw. angeben und du stehst natürlich dabei unter Eid! 

Wenn du die Vermögensauskunft nicht freiwillig abgibst oder den Termin (unentschuldigt) versäumst wird Haftbefehl erlassen. Das heißt, dass der GV mit Polizeibeamten vor deiner Tür steht und dich mit nimmt! (Aber nachdem du die Auskunft geben hast darfst du wieder nach Hause.)

Wenn du nun alles angegeben hast wird alles bewertet und beurteilt und dann kommt der GV zu dir nach Hause um wertvolle Gegenstände zu pfänden, Bargeld zu suchen etc. Es kann auch sein, dass dein Arbeitgeber informiert wird und eine Gehaltspfändung eingerichtet wird. Das bedeutet, dass ein Teil deines Gehalts automatisch an die Gläubiger geht und nicht mehr an dich ausgezahlt wird. 

Du solltest dich also wirklich schnell mit deinen Gläubigern in Verbindung setzten und eine Ratenzahlung vereinbaren. Erkläre ihnen die Situation und zeige, dass du bereit bist deine Schulden langsam abzustottern. Die Meisten sind froh wenn sie ihr Geld bekommen - auch wenn es in kleinen Raten kommt. 

Viel Glück & ich hoffe ich konnte dir etwas weiter helfen. :)

Artus01  02.08.2016, 13:34

Wenn du die Vermögensauskunft nicht freiwillig abgibst oder den Termin (unentschuldigt) versäumst wird Haftbefehl erlassen.

Der Hafbefehl wird nicht automatisch erlassen, sondern muß beantragt werden. Zudem sollte, wenn schon, der Hinweis nicht fehlen daß der Gläubiger die ganze Aktion in Vorleistung bezahlen muß. Inklusive der Haftkosten, versteht sich.

dass der GV mit Polizeibeamten vor deiner Tür steht

Nö, die Polzei hat da zunächst nix mit am Hut. Der GV muß erstmal selbst sehen wie er klarkommt.

IsEgal15  02.08.2016, 13:39
@Artus01

Nein der Gläubiger muss nicht in Vorkasse gehen, sondern die Kanzlei legt es erstmal aus (und das wird dann natürlich mit auf die Forderungen berechnet). 


Wenn der Haftbefehl erlassen wurde (was eigentlich immer der Fall ist, da kaum ein Gläubiger an der Stelle "abbricht") und der Gerichtsvollzieher dann wieder zum Schuldner muss um die Vermögensauskunft bzw. eidesstattliche Versicherung einzuholen kommt die Polizei mit! 

mepeisen  02.08.2016, 19:16
@IsEgal15

sondern die Kanzlei legt es erstmal aus

Die Kanzlei ist der Gläubiger-Vertreter und ob die Kanzlei intern mit Gläubiger verabredet ist, dass es ausgelegt wird oder nicht, interessiert niemanden von außen betrachtet.

Wenn du in einer Kanzlei arbeitest, solltest du den feinen Unterschied zwischen Innenverhältnis und Außenverhältnis kennen.

Vom Außenverhältnis her ist es immer der Gläubiger, der in Vorleistung geht. 

sondern muß beantragt werden.

Das Häkchen auf dem Pfändungsantrag wird aber von Inkassos und Anwälten im Regelfall immer automatisch gesetzt. Und damit ist es von Anfang an beantragt.

Nö, die Polzei hat da zunächst nix mit am Hut

Theoretisch nicht. Aber dem GV steht es immer offen, Amtshilfe von der Polizei dazu zu holen. Bei den Dauergästen macht er das eigentlich nicht, man kennt sich halt. Gerade wenn der GV den Schuldner noch nicht kennt, kann schonmal die Polizei direkt mit dabei sein.