Hallo Es geht um den Erfüllungsort und Gerichtsstand bei eBay Kleinanzeigen wenn der Käufer zurücktreten möchte vom Kauf? Wer muss wohin kommen?

1 Antwort

Ist ja ein Privatverkauf, und selbst wenn der TV ne Pin-Sperre hat, ist er nicht defekt. Sprich gekauft wie gesehen. Außer ihr habt schriftlich was anderes vereinbart. Auch über die Rücknahme müsstet ihr schriftlich was vereinbart haben, ansonsten trägt der Käufer die Rückgabekosten. Ich würde ihn jedoch nicht zurücknehmen. Außer ihr habt sowas vorher vereinbart. Er hätte das Gerät ja bei dir testen können. Das Drohen mit Anwalt oder Polizei ist heutzutage ein weitläufiges Druckmittel. Hab keine Angst und lass dich auf nichts ein, du bist im Recht!