Muss ich den Artikel zurücknehmen(eBay Kleinanzeigen)?

4 Antworten

Du hast dich falsch ausgedrückt. Du hast offensichtlich den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung nicht verstanden. Da du nur geschrieben hast, dass du keine Garantie gibst, bist du trotzdem verpflichtet, die Gewährleistung zu übernehmen. Wenn du solche Sätze schreibst und Neuware anbietest, musst du die Gewährleistung ausschließen, NICHT die Garantie. Wer Neuware verkauft (auch Privatleute) muss eine 1-jährige Gewährleistung anbieten. 

Da du offensichtlich auch die Grundregeln von Ebay-Kleinanzeigen nicht eingehalten hast (Abholung gegen Barzahlung und der Kunde kann es vor Ort testen) bist du jetzt der Dumme. Ein schlauer Käufer wird dich jetzt über den Tisch ziehen.

OnePexel1 
Fragesteller
 07.09.2016, 12:15

Es war aber keine Neuware

Forte90  07.09.2016, 12:17
@OnePexel1

Ändert aber nichts an der Tatsache, dass auch für Gebrauchtwaren bei einem Privatverkauf die Gewährleistung gilt, sofern Sie nicht explizit ausgeschlossen wurde.

DerBastian90  07.09.2016, 12:20
@OnePexel1

Das ist völlig egal. Du hast die Gewährleistung (= gesetzliche Mängelhaftung) aber nicht ausgeschlossen. Der Käufer hat das Recht auf Nachbesserung bzw. Wandlung des Kaufvertrages. 

Die Gewährleistung kann man nicht ausschließen, nur bei Gebrauchtem von zwei auf ein Jahr begrenzen. In den ersten 6 Monaten nach Kauf musst du leider beweisen, dass die Ware beim Losschicken unbeschädigt war.

ronnyarmin  07.09.2016, 14:08

Das gilt für gewerbliche Verkäufer. Handelt es sich hier um einen?

DerBastian90  07.09.2016, 16:05
@ronnyarmin

Das gilt auch für Privatverkäufer.

questionAntwort  07.09.2016, 16:15

Es gilt auch für Private. Sonst könnten die in der Beschreibung angeben in gutem Zustand und tatsächlich ist es dann totaler Schrott

Garantie ist sowieso verkehrt, die kann nur der Hersteller geben. Und zur Gewährleistung. Manche Verkäufer meinen, dass der Ausschluss eines Rückgabe- oder Gewährleistungsrechts gleichzusetzen ist mit Schrottverkauf und Sperrmüllveräußerung. Sie irren sich. Weil es hier gar nicht um ein "Rückgaberecht" geht, sondern um eine Mängelrüge. Ein Artikel hat so beschrieben zu werden, wie er wirklich ist. Für nicht angegebene Mängel gilt kein Gewährleistungsausschluss.

Also das mit der Gewährleistung ist zum Teil Quatsch. Was du nicht darfst ist, deinen Artikel als voll funktionstüchtig zu beschreiben, obwohl er irgendwie kaputt ist. Falls du das gemacht hast, dann darf der Käufer innerhalb von einem Jahr vom Kaufvertrag zurücktreten oder der Kaufvertrag wird gewandelt. Wenn aber bei dir zuhause die Ware noch funktionstüchtig war und beim Käufer nicht, dann ist entweder bei der Lieferung was kaputt gegangen (dann hast du falsch verpackt und bist schuld, oder es gab einen Unfall, vllt ist deine Ware dann versichert) oder der Käufer will dich bescheißen oder kann das Gerät nicht bedienen. Du könntest nicht zahlen, rechtliche Schritte wird er wahrscheinlich nicht einleiten und dir passiert nix. Aber dann wird er wahrscheinlich eine schlechte Bewertung bei ebay schreiben und das kann nachhaltig schädigend sein.

ronnyarmin  07.09.2016, 14:10

Bei ebay kann kein Kauf über ebay Kleinanzeigen bewertet werden. Und ebay Kleinanzeigen kennt Bewertungen nicht.

questionAntwort  07.09.2016, 16:15

Wusst ich net oke
Dann umso besser für ihn