Erlaubtes Vermögen bei Halbwaisenrente

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

das hängt u.a. von Deinem Alter und Deinem Einkommen von Deinem Nebenjob ab.

Bis zu Deinem 18. Lebensjahr kannst Du unbegrenzt hinzu verdienen. Ab 18 steht Dir ein Freibetrag zu, d.h. was Du darüberhinaus verdienst wird nur zu 40 % hinzu gerechnet.

Freibetrag, den Du ohne Verlust hinzu verdienen darfst liegt bei

Ost: 428,91€ West: 483,47€

D.h. Du würdest z.B. wenn Du einen 400-Euro-Job machst, Deine Rente + 400,- Euro bekommen.

Wenn Du aber z.b. 1000,- Euro verdienen würdest, dann würdest Du Rente + ca. 690,- Euro (Beispiel West) bekommen.

Hier noch die Links, wo Du dies selbst nachlesen kannst...

http://www.sozialleistungen.info/themen/waisenrente-halbwaisenrente/einkommensanrechnung.html

und

  1. Link folgt extra (geht leider nicht anders)

L.G. Tobe

okay vielen Dank für die Links. Ich bin über 18 und mein monatliches Einkommen liegt unter dem Freibetrag. Falls ich nun noch Kapitalvermögen hätte, dass ich anlegen will, fällt dieses dann unter "Einkommen durch Kapitalvermögen" und wird auf mein monatliches Einkommen angerechnet? Falls ja: Wie genau?

@erdalprinz

Hallo,

da könnten die Zinsen aus dem Kapitalvermögen als Einnahme hinzugerechnet werden. Wäre dann meines Erachtens genau wie beim Gehalt mit 40% anzurechnen. Aber nicht die Summe des Kapitalvermögens, sondern nur die Zinsen, die aus dem Kapitalvermögen entstehen.

Da ich aber nicht davon ausgehe, daß Du mal eben 1 Million anlegen wirst, sondern eher eine kleine Summe, wird dies nicht wirklich ins Gewicht fallen.

L.G. Tobe

Bei der Halbwaisenrente geht es immer nur um das Lebensalter und das EINKOMMEN: Nach Vermögen wirds da nicht gefragt. Nur nach dem Ertrag eines Vermögens, also wieder EINKOMMEN