Mietvertrag allein unterschrieben in Bedarfsgemeinschaft, jetzt Trennung?

6 Antworten

Wenn Ihr in einer Bedarfsgemeinschaft gelebt habt und sie Miete bezahlt hat, dann hast Du einen mündlichen Mietvertrag mit Ihr.

Wenn Du dann Deinen Mietvertrag kündigst, dann ist Ihr Vertrag noch lange nicht beendet, sie könnte Dich auf Vertragserfüllung und Schadenersatz verklagen.

Wenn sie die beiträge regelmässig an dich überweist oder wie auch immer, kannst du ja beweisen das sie untermieterin war. Wenn dir das alles zu stressig ist, kündige, fang den Brief ab und sag es ihr noch rechtzeitig , so dass du in keine finanziellen problem gerätst.

Du kannst nur allein den jetzigen Vertrag mit dem Vermieter kündigen. Und musst dann auch Deiner Partnerin kündigen, mit der durch konkludentes Verhalten ein Untermietverhältnis besteht.

Schwierig wird es vermutlich im Innenverhältnis. Denn wer hat denn bisher die Mietzahlung vorgenommen? Hat sie Dir explizit einen Mietanteil gezahlt? Du kannst ja auch nicht die Hälfte der Kosten fordern.

Oder haben alle bisher ausschließlich Leistungen nach SGB II erhalten?

Du sprichst hier von einer BG - ( Bedarfsgemeinschaft ),habt ihr denn alle zusammen Leistungen vom Jobcenter erhalten bzw.erhaltet sie noch ?

Wenn du nur im Mietvertrag stehst dann musst auch nur du kündigen.

Bekommst du von deiner noch Partnerin einen Teil der Miete gezahlt bzw.dieser wird vom Jobcenter übernommen,dann hat sie mit dir einen mündlichen Untermietvertrag abgeschlossen,der ist wie ein schriftlicher zu behandeln,du musst ihr dann also schriftlich kündigen und sie muss dann in der Kündigungsfrist auch ihren bisherigen Anteil weiter zahlen,selbst wenn sie gleich ausziehen würde.

Würde aber das Jobcenter alle Kosten tragen,dann würden sie selbst nach einem sofortigen Auszug der noch Partnerin die evtl.dann unangemessenen KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) voll weiter zahlen und das in der Regel bis zu weiteren 6 Monaten.

Hat sich deine Partnerin denn an den Mietzahlungen beteiligt?

Wenn ja, hast Du ein mündliches Untermietverhältnis mit ihr abgeschlossen, welches genauso wirksam ist, wie ein schriftliches.

Zahlt sie nachweislich Miete an Dich, müsstest Du ihr theoretisch schriftlich kündigen. Bis zum Ablauf der Kündigungsfrist müsste sie auch Miete zahlen.

Längstens wären das 3 Monate.

Einfach rauswerfen geht in dem Fall nicht.