Kündigung formulieren, bitte um hilfe

7 Antworten

Dein Problem ist nicht nur die Formulierung der Kündigung sondern, daß Du mit Deiner Ex unbedingt sprechen mußt. Einen gemeinsamen Mietvertrag kann man nur gemeinsam kündigen oder der Vermieter und Deine Ex muß Deiner Entlassung aus dem Mietvertrag ausdrücklich zustimmen. Eine alleinige Kündigung von Dir wäre rechtlich unwirksam.

Allerdings ist es wegen der gesamtschuldnerischen Haftung bei einem gemeinsamen Mietvertrag wichtig, daß Du die Sache regelst. Denn sonst haftest Du trotz Auszug weiter bis zum St. Nimmerleinstag.

Wie steht denn der Vermieter dazu, würde er seine Zustimmung zu Deiner Entlassung aus dem Mietvertrag geben? Falls Deine Ex Dir die Zustimmung verweigert kannst Du Deine Ex zur Zustimmung verklagen.

Falls nicht, bleibt Euch nur die gemeinsame Kündigung um das Mietverhältnis sicher aufzulösen. Einen gesetzlichen Anspruch darauf, daß der Vermieter Deine Ex als alleinige Mieterin akzeptiert hat diese im übrigen nicht.

Wenn ein Ehepartner aus der gemeinsamen Wohnung aus zieht durch ne Trennung. Und beide Parteien in Mietvertrag stehen, muss ich jetzt ne Kündigung schreiben

Ihr müsst gemeinsam kündigen.

Wenn er nicht einwilligt, musst Du ihn auf Zustimmung zur Kündigung verklagen.


Mieterseitige Kündigung eines gemeinschaftlichen Mietvertrages:

Sind mehrere Personen gemeinsam Mieter, zum Beispiel Ehepaare, Geschwister, Partner oder Wohngemeinschaften, so muss jeder Partner des Mietvertrages die Kündigung eigenhändig unterschreiben.

Fehlt eine Unterschrift ist die Kündigung unwirksam.

Eine Vertretung (Vollmacht) ist möglich.

In diesen Fällen ist jedoch eine schriftliche Vollmacht (Originalurkunde keine Kopie!) zusammen mit der Kündigungserklärung vorzulegen bzw. an das Kündigungsschreiben anzuheften. Aus der Vollmacht muss klar und eindeutig zu ersehen sein, dass der vertretene Vertragspartner den oder die anderen zur Erklärung der Vertragskündigung in seinem Namen beauftragt und bevollmächtigt hat. Ohne Vorlage einer schriftlichen Vollmacht kann der Vermieter der Kündigung widersprechen. Das gilt für alle Partner des Vertrages, und auch solche, die durch einen späteren Einzug in die Wohnung hinzugekommen sind. Partner von nichtehelichen Lebensgemeinschaften sollten nicht davon ausgehen, dass sie keine Haftungsprobleme haben, nur weil sie im Vertrag nicht genannt sind. Die spätere Einbeziehung durch den vom Vermieter genehmigten Nachzug ist rechtlich gleichbedeutend wie ein urspünglich gemeinsam abgeschlossener Vertrag, d.h. es liegt ein gemeinschaftlicher Mietvertrag vor.

So ist die Rechtslage:

Zieht ein Mitmieter aus der Wohnung aus, und kündigt er alleine die Wohnung anschließend, so ist die Kündigung unwirksam.

Die Kündigung wirkt also nicht etwa nur für seine Person!

Der ausgezogene Mitmieter haftet auch nach dem Auszug weiterhin als Gesamtschuldner zusammen mit dem anderen Partner für die alle Vertragspflichten, insbesondere aber für die gesamte Miete oder auch die Schönheitsreparaturen, dabei ist es völlig unerheblich, ob er die Wohnung auch noch nutzt.

Gesamtschuldnerische Haftung bedeutet, dass der Vermieter von jedem Partner die volle Summe verlangen kann. Beispiel: Die Mietrückstände betragen 2.300 €, die Kosten für nicht durchgeführte Schönheitsreparaturen 2.500 €. - Zusammen 4.800 €. Es kann nun jeder der Mitmieter zur Zahlungder vollen Summe von 4.800 € verurteilt werden, der Vermieter darf aber nur einmal "kassieren". Wer von den Partner bezahlt kann ihm egal sein. Im Zweifel wendet er sich natürlich an den Mitmieter, der am meisten Geld hat.

Ein bestehender Mietvertrag kann durch eine dreiseitige Vereinbarung des Vermieters mit dem ausscheidenen Mieter und dem Mieter der das Mietverhältnis fortsetzen möchte, übernommen werden.

Quelle Mietrechtslexikon

Muster/Vorlage ganz einfach:

hiermit kündige ich den Mietvertrag fristgerecht zum ... usw.

Nutzt Dir aber alles nichts da Du allein den Vertrag nicht kündigen kannst bzw. Deine Kündigung unwirksam wäre.


Bitte nutze die Funktion [Antwort kommentieren] statt neue Antworten zu schreiben.

lagalugayapma82 
Fragesteller
 06.02.2014, 20:16

Also heisst es für mich das ich doppel miete zahlen muss. Habe mir eine eigene Wohnung angemietet. Und von mein Konto wird mir die gemeinsame Wohnung wo ich ausgezogen bin noch die miete und die ganzen kosten abgebucht. Ich komme zum keinen Gespräch mit meiner noch frau die weiterhin dort wohnt. Kümmern tut sie sich auch nicht, macht mir alles nur noch schwerer und blockt mich komplett ab. Gibt es denn bei solch Fällen keinen anderen weg ?! Außer anwalt wo bei ich langsam an meine grenzen finanziell angekommen bin.

anitari  07.02.2014, 08:54
@lagalugayapma82

Gibt es denn bei solch Fällen keinen anderen weg ?!

ja, Deine Frau auf Zustimmung zur gemeinsamen Kündigung des Vertrages verklagen.

"Also heißt es für mich das ich doppelt Miete zahlen muss. Habe mir eine eigene Wohnung angemietet. Und von meinem Konto wird mir die gemeinsame Wohnung, aus der ich ausgezogen bin, noch die Miete und die ganzen Nebenkosten abgebucht. Ich komme zu keinem Gespräch mit meiner noch Frau, die weiterhin dort wohnt. Kümmern tut sie sich auch nicht, macht mir alles nur noch schwerer und blockt mich komplett ab. Gibt es denn bei solch Fällen keinen anderen Weg ?! Außer Anwalt wo bei ich langsam an meine Grenzen finanziell angekommen bin. "

So wie ich das verstehe, brauchst du einen Scheidungsanwalt und über den kann auch der Kontakt zu deiner Ex laufen. Er wird alle Dinge, die noch eure gemeinsamen Angelegenheiten betreffen, abgewickelt. Wirst du Trennungsunterhalt für deine Frau zahlen müssen? Geht sie arbeiten und hat ein eigenes Einkommen? Wie geht das mit der gemeinsamen Wohnung weiter? Und noch eine Reihe anderer Fragen.....

Mit dem Vermieter habe ich telefoniert und die meinten das ich die Kündigung schicken soll. Ich brauche ein muster, oder vlt jemanden der mir das formuliert. Vielen Dank voraus

johnnymcmuff  07.02.2014, 20:03

Mit dem Vermieter habe ich telefoniert und die meinten das ich die Kündigung schicken soll.

Was zu großen Problemen führen kann, denn rechtlich gesehen kann nur gemeinsam gekündigt werden!