Genehmigung einer Alarmanlage mit Sirene/Blitzer an Außenfassade einer ETW?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das ist eine genehmigungspflichtige Veränderung der äußeren Ansicht des Gebäudes!

Es reicht die Alamraufschaltung der Wohnungsalarmanlage auf das eigene Mobiltelefon, die Rufnummern Bekannter, eines Wachdienstes oder der Polizei.

Die Beschallung und Blitzbeleuchtung der Nachbarschaft ist da eher kontraproduktiv und ruft eher zu recht den Unmut der Betroffenen hervor.

jede äußerliche Veränderung muss eigentlich durch die Eigentümerversammlung genehmigt werden