Genehmigung einer Alarmanlage mit Sirene/Blitzer an Außenfassade einer ETW?
Wir wohnen in einem Haus mit 2 Eigentumswohnungen. Der zweite Eigentümer hat, ohne uns zu fragen, eine Alarmanlage in seiner Wohnung installiert und die Sirene/den Blitzer an der Außenfassade angebracht. In einer Eigentümerversammlung ist darüber nicht gesprochen worden. Ist dies eine bauliche Veränderung im Sinne WEG? Hätte hierzu ein Beschluss in der Eigentümerversammlung herbeigeführt werden müssen?
2 Antworten
Das ist eine genehmigungspflichtige Veränderung der äußeren Ansicht des Gebäudes!
Es reicht die Alamraufschaltung der Wohnungsalarmanlage auf das eigene Mobiltelefon, die Rufnummern Bekannter, eines Wachdienstes oder der Polizei.
Die Beschallung und Blitzbeleuchtung der Nachbarschaft ist da eher kontraproduktiv und ruft eher zu recht den Unmut der Betroffenen hervor.
jede äußerliche Veränderung muss eigentlich durch die Eigentümerversammlung genehmigt werden