Haftung bei Sachbeschädigung (Pferd)?

12 Antworten

Also. Vielleicht ist das im Text was untergegangen. Sie hatte den Vertrag Zuhause zum unterschreiben. Währendessen ist das passiert. Das heißt sie hatte den Vertrag noch nicht unterschrieben. Ich denke das nutzt sie jetzt aus. Ja mein Pferd ist vollstens Versichert. Sie hat ohne meine Absprache gehandelt. Ich habe ihr gesagt sie solle das bitte klären. Entweder ihre Haftpflicht soll dafür aufkommen oder die des Pferdes das getreten hat. Ich finde wenn man einen fehler macht sollte man dafür gerade stehen. Und sie war nicht minderjährig aber ihre mutter hat gezahlt. Sagte mir sie habe kein Geld und bekommt von mami dann eim Auto geschenkt

Das Mädchen hat nicht zu verschulden, dass Dein Pferd getreten wurde.

Hier hat sich die Tiergefahr des anderen Pferdes verwirklicht. Die Halterin des tretenden Pferdes ist hier in der Haftung.

Bei einer Reitbeteiligung kommt es übrigens zu einem stillschweigenden Haftungsausschluss. Du hättest auch nix zu wollen, wenn sie schuld gewesen wäre.

90€ für 2 mal im Monat Reiten sind heftig.

Baroque  15.10.2016, 22:22

Moment, der letzte Satz hätte definitiv nicht sein müssen, da er völlig ungerechtfertigt ist: die RB sollte 2x pro Woche kommen, also 2/7 das Pferd haben - wenn man da einen stillschweigenden Haftungsausschluss annimmt, dann mit denselben Rechten wie der Besitzer, aber ohne Pflichten? Dann ist es doch mehr als gerechtfertigt, 2/7 der kalkulierbaren monatlichen Kosten zu verlangen, die das Pferd mit sich bringt. Wenn wir annehmen, dass diese 2/7 die 90 Euro wären, würde das Pferd pro Monat 315 Euro kosten, d.h. der Einstellpreis läge bei nur ein bisschen über 100 Euro, da wir schon dutzende Male vorgerechnet haben, dass bei einem Reiter rund 200 Euro Nebenkosten dazu kommen, bei mehr Reitern übrigens mehr.

Für mich eine unglaubliche Unverschämtheit, kaum was zahlen zu wollen und dann nicht mal für seine Fehler gradezustehen - und wenn ich mein Pferd mit einem anderen zusammenbringe, übernehme ich auch das Risiko. Wenn ich ein Pferd von jemand anderem in meiner Obhut habe, würde ich mich hüten, es mit einem anderen zusammenzubringen, an einem anderen Ort als es sonst mit dem anderen zusammenlebt. D.h. natürlich stelle ich ein Pferd, das ich in Obhut habe, in seine Herde, aber nicht einfach mit irgendeinem anderen Pferd in die Reithalle.

breathe97 
Fragesteller
 16.10.2016, 12:00
@Baroque

Vielen Dank! Sehe das genauso. Einfach unverschämt..

Apolon  16.10.2016, 18:12
@breathe97

Auch dies ist unverschämt - einen die Rechnung zahlen lassen, der den Schaden überhaupt nicht verursacht hat.

Ich rief sie an bzw. Ihre Mutter und sagte ihr sie solle mit ihrer Versicherung dafür aufkommen

dasadi  16.10.2016, 18:38
@Apolon

In diesem Fall richtig, weil der Verursacher, nämlich das andere Pferd, fest steht. Dennoch gibt es diese Fälle, dass eine RB nicht aufpasst oder etwas macht, was sie nicht darf. Und dann muss sie auch die Tierarztkosten tragen. Genau für diese Fälle gibt es ja diese Verträge.

Apolon  17.10.2016, 13:43
@dasadi

Richtig, dafür gibt es Verträge die man aber auch von der RB unterschreiben lassen sollte.

Was hier ja noch nicht geschehen ist.

Menuett  17.10.2016, 13:44
@dasadi

Nein, das kann vertraglich nicht gültig so festgehalten werden.

Übrigens - wenn sich das Pferd daneben benimmt und die RB zu schaden kommt - sie hat hier auch keinerlei Rechte auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld.

Das ist nicht so einfach mit Verträgen zu regeln.

@breathe97,

zuerst mal sind Schäden die ein Tier verursacht über die Tierhalterhaftpflichtversicherung der Eigentümerin abgedeckt.

Der Tierhalter hat auch die Möglichkeit eine Krankenversicherung für sein Pferd abzuschließen.

So nun kommen wir mal zu dem Pferde-Unfall.

Sie ließ mein Pferd mit einem Fremden Pferd in der Halle laufen/wälzen und mein Pferd wurde getreten.

Wie darf man diesen Satz verstehen. 

Was hat denn deine Reitbeteiligung unternommen, dass es dazu kam?

Außerdem wo kam denn das fremde Pferd her?

Außerdem würde mich interessieren, was in dem Vertrag der Reitbeteiligung steht.

Ein Tierhalter hat außerdem die Verpflichtung zu prüfen, ob die Reitbeteiligung überhaupt reiten kann und auch die erforderliche Kenntnisse hat - bevor sie ein Pferd ihr anvertraut.

Ergänzend noch die letzte Frage: wie alt ist denn diese Reitbeteiligung überhaupt?

Gruß N.U.

breathe97 
Fragesteller
 16.10.2016, 14:01

Das Mädchen ist 18 Jahre alt und sagte mir sie reite schon seit mehreren Jahren. Bevor ich ihr überhaupt die alleinige Verantwortung übertrug gab es mehrere Proberitte in denen ich sah, dass sie mit meine, Pferd klar kommt. Ich habe sie als sehr Verantwortungsbewusst eingeschätzt. An dem besagten Tag war sie alleine im Stall und wollte das Pferd bewegen. Das wusste ich weil es ihr fester Reittag war. Nach dem Reiten kam sie und die Besitzerin des anderen Pferdes auf die Idee, beide pferde Zusammen in der Halle wälzen zu lassen. Unsere Halle ist nicht sehr groß daher gibt es nicht genug ausweichmöglichkeiten. Scheinbar kam es zu Futterneid etc und mein Pferd wurde getreten. Daraufhin wurde ich angerufen und mir der Vorfall mitgeteilt. Am Anfang habe ich noch gar nicht den Tierarzt gerufen da ich erstmal schauen wollte ob die Schwellung alleine weggeht. Das war nicht der Fall und so kam es dazu dass ich den Tierarzt gerufen habe. 

Daraufhin hat sich das Mädchen nicht mehr blicken lassen. 

Im Vertrag steht, den sie durch den Unfall nicht unterschrieben hatte, dass unser Pferd durch die Tierhaftpflicht abgesichert ist, das Mädchen selber durch ihre Unfallversicherung und das alles was sie auf eigene Faust unternimmt mit mir dem Besitzer abgeklärt werden muss.

Menuett  16.10.2016, 15:00
@breathe97

In der Halle kommt es gesichert nicht zu Futterneid.

Es ist völlig normal, dass sich Pferde auch mal kabbeln.

Dass es da zu einem Unfall kam, ist einfach Pech.

Apolon  16.10.2016, 16:47
@breathe97

@Breathe97,

Im Vertrag steht, den sie durch den Unfall nicht unterschrieben hatte

Ohne Vertrag lässt du eine fremde Person mit deinem Pferd reiten?

und das alles was sie auf eigene Faust unternimmt mit mir dem Besitzer abgeklärt werden muss.

Wenn du nur der Besitzer des Pferdes und nicht der Eigentümer bzw. Tierhalter bist könntest du solch eine Vertrag gar nicht abschließen.

Scheinbar fehlen dir hier einige Rechtskenntnisse.

Ich empfehle dir von einem Reiterverband, einen Vordruck für einen Vertrag für Reitbeteiligung im Internet herunter zu laden und zu verwenden.

Der Schaden wurde doch von dem fremden Pferd verursacht und nicht von deiner Reitbeteiligung.

Der Eigentümer des verletzten Pferdes sollte sich an den Eigentümer des fremden Pferdes wenden und sich den Schaden (Tierarztrechnung) erstatten lassen.

dasadi  17.10.2016, 12:39
@Menuett

Aber ein Pech, das Kosten verursacht. Und hier ist halt die Frage, wer dafür gerade stehen muss. In meinen Verträgen habe ich Freilaufenlassen immer untersagt, da die Gefahren bekannt sind. Meines Erachtens gehört Frei Laufen Lassen auch nicht zu den Rechten einer RB. Und wenn man das doch tut, handelt man fahrlässig oder mutwillig. Wäre die Verletzung nicht durch ein anderers Pferd verursacht worden, denke ich schon, dass die Haftpflichtversicherung der RB hätte eintreten müssen oder aber die RB selbst, bzw. deren Eltern. Und bzgl. Deiner Aussage zu der hohen Nutzungsgebühr: das ist doch überall unterschiedlich und hängt auch damit zusammen, was das Pferd bietet. Ich habe immer 10 € pro Reittag genommen, kam also je nach Häufigkeit auf 60-100 €. Das war ein Freizeitpferd. Wenn man ein sehr gut ausgebildetes Dressurpferd reiten kann, sollte man durchaus etwas mehr einkalkulieren. Außerdem ist das doch Vereinbarungssache. Man muss doch eine RB nicht annehmen, wenn man 90 € als zu teuer empfindet.

dasadi  17.10.2016, 18:21
@Apolon

Leider schließen längst nicht alle einen Vertrag. Probereiten ohne Vertrag ist jedoch absolut normal, da man immer erst herausfinden muss, ob Pferd und Reiter zusammen passen. Im übrigen sind in der Regel sogar "Fremdreiter" versichert, so lange sie keine Zahlungen leisten. D.h. auch eine Freundin, die im Urlaubs- oder Krankheitsfall einspringt, ist abgesichert. 

Apolon  17.10.2016, 18:40
@dasadi

Natürlich sollte jeder Tierhalter eine RB zuerst probereiten lassen, bevor ein Vertrag gefertigt wird.

Dies ist ja hier auch geschehen, nur wurde danach der vorgefertigte Vertrag, der allerdings auch fehlerhafte Passagen erhielt von der RB bisher noch nie unterzeichnet.

Und wer bei uns keinen Vertrag unterschrieb, der wurde als RB auch nicht genommen.

Allerdings gibt es auch oft Situationen, wo man erkennen kann, dass selbst der Tierhalter davon nicht das Geringste versteht und selbst auch nicht reiten kann.

Kommt häufig vor, wenn die Eltern ihrem Sprössling ein Pferd schenken und sich dann nicht weiter um ihn kümmern.

Der Schaden muss von der Haftpflichtversicherung der RB getragen werden, wenn die RB Deinen Anweisungen zuwider gehandelt hat. In einem guten Vertrag ist immer aufgeführt, was die RB darf und was sie nicht darf. Desweiteren sollte drin stehen, dass Schäden am Pferd unter Obhut der RB von der RB oder deren Versicherung zu tragen sind. Es muss auch drin stehen, dass die RB haftpflichtversichert ist.  Deine Haftpflicht übernimmt ja auch die Schäden, die Dein Pferd an der RB anrichtet. Dafür sind Versicherungen da. Schau Dir Deinen Vertrag noch mal an, wenn Du das Gefühl hast, du hast die wichtigsten Dinge drin, such einen Anwalt auf. Eine weitere Möglichkeit ist, den Besitzer des tretenden Pferdes in die Pflicht zu nehmen, da ist sicherlich wesentlich einfacher. Und der Besitzer hat sicherlich auch keinen Grund, sich da quer zu stellen und das seiner Versicherung zu melden.


Menuett  15.10.2016, 21:05

*kopfschüttel*

Auch wenn sie sich nicht an die Weisung gehalten hat - sie hat das Pferd nicht getreten und ist somit in keinem Fall haftbar zu machen.

Das mit den Weisungen ist auch so eine Sache - sie hat das Pferd an 2 Tagen in der Woche zur Verfügung und zahlt dafür.

Da muß sie sich an Weisungen so gar nicht halten...

breathe97 
Fragesteller
 16.10.2016, 10:12
@Menuett

Natürlich! Sie kann mit einem Fremden Pferd doch nicht einfach machen was sie will. Nur weil man für etwas zahlt heißt es doch nicht man kann sich jetzt nach lust und laune daran auslassen

dasadi  17.10.2016, 12:42
@Menuett

Von wegen. Sie hat sich sehr wohl an die Weisungen des Eigentümers zu halten, denn ihr wird das Pferd lediglich zur Nutzung überlassen. Wie die Nutzung aussieht, ist Vertragsgestaltung.

Apolon  16.10.2016, 16:54

Der Schaden muss von der Haftpflichtversicherung der RB getragen werden, wenn die RB Deinen Anweisungen zuwider gehandelt hat

Dieser Satz besagt mir, dass du keine Kenntnisse vom Versicherungsrecht hast.

Warum sollte die Haftpflicht der RB hier etwas zahlen, der Schaden wurde von dem fremden Pferd verursacht und somit muss der Tierhalter dieses Pferdes den Schaden ersetzen, bzw. dessen Tierhalterhaftpflicht.

Der weitere Kommentar hagelt nur so von unsinnigen Kommentaren, wie z.B.:

Desweiteren sollte drin stehen, dass Schäden am Pferd unter Obhut der RB von der RB oder deren Versicherung zu tragen sind.

Solch einen Vertrag unterschreibt kein klar denkender Mensch!

Eine weitere Möglichkeit ist, den Besitzer des tretenden Pferdes in die Pflicht zu nehmen,

Was hat ein Besitzer mit einem Pferd zu tun ?

dasadi  16.10.2016, 18:35
@Apolon

Du hast Recht, sie hätte nur herangezogen werden können, wenn sie grob fahrlässig gehandelt hätte und das Pferd hätte sich dabei verletzt. In diesem Fall muss die Versicherung des Besitzers den anderen Pferdes aufkommen, denn das Pferd hat die Verletzung verursacht.  Ich hatte da meinen eigenen Fall im Kopf, bei dem die RB das Pferd frei laufen gelassen hatte und es sich dabei verletzt hatte. Das Freie Laufenlassen war vertragsmäßig untersagt gewesen.

Ob Du der Meinung bist, dass ich keine Ahnung vom Versicherungsrecht habe, bleibt Dir natürlich überlassen. Dennoch ist es so, dass ich einen solchen Vertrag immer eingesetzt habe und der war anwaltlich geprüft. Er wurde auch unterschrieben udn hat mir einige Male geholfen. In diesem Vertrag steht auch drin, dass die RB für Schäden am Pferd aufkommen muss, wenn sie fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. Unsinnig ist das alles also durchaus nicht. Und wer das nicht unterschreibt, muss die RB ja nicht annehmen und den würde ich auch gar nicht haben wollen.

dasadi  17.10.2016, 12:29
@dasadi

Die Versicherung des Eigentümers des anderen Pferdes.Natürlich kenne auch ich den Unterschied zwischen Eigentümer und Besitzer, ging aber in diesem Fall davon aus, dass jeder versteht, was gemeint ist, denn der Eigentümer schließt ja schließlich für sein Pferd die Versicherungen ab, nciht die wechselnden Besitzer. Da Du ja scheinbar zu den Versicherern gehörst, wieso sagst Du dann, dass eine Haftpflicht der RB, wenn sie den Vertragsvereinbarungen zuwider gehandelt hat und das Pferd sich dadurch verletzt hat, die nicht einspringt ? Vorsätzliches und fahrlässiges Verhalten einer RB dürfen nicht auf Kosten des Pferde"eigentümers"gehen.

Apolon  17.10.2016, 13:41
@dasadi

Natürlich kenne auch ich den Unterschied zwischen Eigentümer und Besitzer, ging aber in diesem Fall davon aus, dass jeder versteht, was gemeint ist, denn der Eigentümer schließt ja schließlich für sein Pferd die Versicherungen ab, nciht die wechselnden Besitzer.

Finde ich toll, dass du nachträglich im Internet nachgeschaut hast, was der Unterschied zwischen Eigentümer und Besitzer ist.

wieso sagst Du dann, dass eine Haftpflicht der RB, wenn sie den Vertragsvereinbarungen zuwider gehandelt hat und das Pferd sich dadurch verletzt hat, die nicht einspringt ?

Es liegt doch gar keine Vertragsvereinbarung vor!

Außerdem wurde der Schaden durch das andere Pferd verursacht und nicht durch die RB, also weshalb sollte eine Privathaftpflichtversicherung der RB hier überhaupt eintreten.

Auch gehöre ich nicht zu den Versicherungsunternehmen, sondern habe eine Bezirksvertretung eines Versicherungsunternehmen (Selbständig).

dasadi  17.10.2016, 18:07
@Apolon

Es immer sehr schade, wenn jemand unsachlich wird und dummes Zeug erzählt. Ich bin über 50 Jahre alt und habe es durchaus nicht nötig, nach Begrifflichkeiten zu googeln. Ich bin der deutschen Sprache mehr mächtig als die meisten anderen. Du lässt Zurechtweisungen los, ohne den Überblick zu behalten, wer was geschrieben hat und wem Du eigentlich antwortest. Ich habe meine Antwort als eine der Ersten gegeben, da war noch gar nicht die Rede von einem nicht unterschriebenen Vertrag. Und ich habe sehr wohl sehr schnell meine Antwort richtig gestellt und darauf hingewiesen, dass die Versicherung des verursachenden Pferdes eintreten muss. Das hast Du wohl alles nicht gekesen. So wie ich das sehe, hast Du eine Vertretung der DBV Winterthur, zufällig genau die Versicherung, bei der ich viele Jahre mein Pferd versichert hatte. Und die haben genau die Sichtweise vertreten, die ich aufgeführt habe. Und der RB-Vertrag war anwaltlich abgesichert und ließ keine Fragen offen. Nun ja- es gibt wohl auch unterschiedliche Auslegungen innerhalb eines Unternehmens. Ich hatte jedenfalls mit dieser Versicherung nicht die geringsten Auslegungsprobleme und hatte keine Probleme bei unseren Schadensfällen.

Apolon  17.10.2016, 18:58
@dasadi

Na... dann führen wir unsere Diskussion noch etwas weiter!

Ich bin weder unsachlich, noch schreibe ich dummes Zeug.

Ich bin über 50 Jahre alt und habe es durchaus nicht nötig, nach Begrifflichkeiten zu googeln.

Deine Antwort bezüglich des Tierhalters war einfach falsch mit dem Hinweis auf den Besitzer - Du hast diese Antwort nachträglich korrigiert und man musst davon ausgehen, dass du dich darüber informiert hast, nach meinem Hinweis!

Außerdem was hat dein Alter damit zu tun?

Du lässt Zurechtweisungen los, ohne den Überblick zu behalten, wer was geschrieben hat

Nein - ich antworte immer direkt dem User - kannst du an unserer Unterhaltung am besten sehen!

So wie ich das sehe, hast Du eine Vertretung der DBV Winterthur,

Auch daraus kann man erkennen, dass du zu schnell antwortest.

Nein - ich habe eine Bezirksvertretung der AXA. Mit Schwerpunkt öffentlicher Dienst für die DBV.

Die DBV-Winterthur gibt es schon seit 2008 nicht mehr.

Jedes Versicherungsunternehmen prüft die Schadensursache und leistet entsprechend, oder wehrt den Schaden ab.

Daher könnte auch die DBV-Winterthur vor über 9 Jahren auf kein anderes Ergebnis kommen, wie von mir geschrieben.

Und man kann nicht die Sicht der Tierhalterin betrachten, die der Meinung ist, dass ihre RB einen Fehler gemacht hat und daher den Schaden zu ersetzen hat - unabhängig davon ob sie den Schaden verursacht hat oder nicht.

dasadi  17.10.2016, 20:29
@Apolon

Deine Unterstellung, ich hätte mich nach Deinem Kommentar im Internet schlau gemacht über Besitzer/Eigentümer, vermittelte den Eindruck, Du würdest mich für einen jungen, unerfahrenen Menschen halten, so, wie Du es bereits auch bei der Fragestellerin vermutet hast. Deshalb der Hinweis auf mein Alter, denn diese Unterstellung war eine völlig unangemessene Unverschämtheit, ebenso wie diese, dass ich meine Antwort wegen Deiner Antwort korrigiert hätte. Ich hatte, wie schon beschrieben, einfach zu schnell einen meiner eigenen Versicherungsfälle im Kopf, da habe ich zu schnell geantwortet und das später entsprechend korrigiert.

Ich kann Überheblichkeiten nicht ausstehen und reagiere darauf sehr empfindlich.

Die DBV Winterthur gibt es schon einige Zeit nicht mehr, ich habe auch bereits einige Zeit kein Pferd mehr. Lange Jahre war ich bei denen versichert, und habe auch nicht gewechselt, als sie dann übernommen wurde. Aber DBV steht bei Deinem Usernamen, also habe ich den Zusammenhang hergestellt, auch wenn die Versicherungsverträge von der AXA übernommen wurden, bei der ich dann auch wieder einige Jahre war.

Und ich kann nur wiederholen, ich habe  bei der DBV exakt   nachgefragt, ob  ein Fremdreiter haften muss bzw. dessen Haftpflichtversicherung, für Schäden am Pferd, die unter seiner Obhut geschehen durch fahrlässiges oder mutwilliges Verhalten. Und es wurde mir bestätigt: Ja, dafür haftet der Fremdreiter bzw. seine Versicherung. Entsprechend wurde ein Vertrag unter Zuhilfenahme eines von der FN vorgeschlagenen Vertrages erstellt, der von einem Anwalt des Reitvereines abgesegnet wurde.

Von Dir geschrieben war ja nur zu dem Fall, dass der Verursacher ein Pferd war. Meine Ausführungen, über die Du Dich dann erhobst, waren jedoch auf ein Verschulden einer RB geschrieben, ohne den Verursacher Pferd zu berücksichtigen, wie ich bereits schrieb.

Deine Überheblichkeit und Deine Unterstellungen sind also in jeder Hinsicht überflüssig, unfreundlich und unsachlich, abgesehen von Deiner fachlichen Beurteilung, die ich in diesem Fall, wo es um den Schadenverursacher Pferd geht, nicht in Zweifel ziehe.

Warum sollte das deine RB bezahlen? SIE hat doch den Schaden nicht verursacht, sondern das andere Pferd. Jeder Tierhalter ist per se erstmal verantwortlich für Schäden, welche sein Tier verursacht. Damit man hier nicht u. U. Haus und Hof los wird, gibt es eine (Tierhalter)Haftpflicht, die wirklich JEDER Beitzer haben sollte - ist in den meisten Ställen ohnehin Pflicht. Da der Unfall wohl nicht mal auf der Weide (Weideunfälle müssen oft seperat abgesichert werden) passiert ist, sollte das die Versicherung des anderen Pferdes i. d. R. ohne Probleme übernehmen. Setz dich mit dem/der Besi in Verbindung, damit sie das schnellstmöglich nach melden kann. Finde ich eh bissel komisch, dass von dieser Seite nichts kommt... wenn einer von meinen ein fremdes Pferd treten würde, welches dann dazu in die Klinik muss, etc. würde ich da immerhin mal nach fragen!