Haftpflichtversicherung nach Zusammenziehen
Mein Freund und ich ziehen demnächst zusammen. Nun meinte er, wir bräuchten dann nur noch eine Haftpflichtversicherung. Mh, bisher hat jeder eine eigene. Ist dies tatsächlich so?? Und was hat ne gemeinsame Wohnung mit der Haftpflcht zu tun? Kann ich´s wirkloich wagen, meine aufzugeben? Bin da sehr skeptisch und dankbar über Antworten.
9 Antworten
In der Haftpflichtversicherung gibt es den Begriff "Mitversicherte Personen". Dazu gehören alle in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen. Das bedeutet, dass einer von Euch die Haftpflichtversicherung kündigen kann. Lasst die beiden Verträge prüfen und entscheidet Euch für den besseren.
Der jeweils jüngere Vertrag wird wegen Doppelversicherung aufgehoben. Da kann man nichts aussuchen.
Gegenseitig könnt ihr euch sowieso nicht haftbar machen. In diesem Fall wird genau wie bei Heirat, der jüngere Vertrag aufgehoben und ihr könnt euch eine Prämie sparen. Ein Risiko geht dabei niemand ein, da eine Haftpflichtversicherung jederzeit neu abgeschlossen werden kann.
Ja, eine Privathaftpflichtversicherung im "Familientarif" (Versicherungsnehmer/Partner(in)/Kinder im gemeinsamen Haushalt als (mit-) versicherte Personen) ist nur wenig teurer, als ein Singletarif. Nachteil ist, dass Ansprüche mitversicherter Personen untereinander ausgeschlossen sind. Wenn also einer von Euch den jeweils anderen schädigt, besteht dann dafür kein Versicherungsschutz. Hat jedoch jeder seine eigene Police, fallen solche Schäden auch bei gemeinsamer Wohnung unter den Versicherungsschutz.
In einer Lebensgemeinschaft braucht ihr nur noch eine Privathaftpflichtversicherung. Es gibt Unternehmen die unterscheiden zwischen Tarifen für Single-Pers., Paare und Paare mit Kinder also Familientarif. Ruft mal bei eueren Versicherungen an und erkundigt euch, was dort jeweils die Paarhaftpflicht kostet. Eine könnt ihr dann kündigen.
Habe mich nun mal belesen und folgendes herausgefunden. Es kann auch ohne Ehe eine gemeinsamme Haftpflicht abgeschlossen werden, wenn beide in einer gemeinsamme Wohnung leben. Haben beide gtrennte Haftpfl. Vers. werden gegenseitige Schäden nur dann, wenn jeder seine Zimmer abschließen kann und die Sachen nicht gemeinsam genutzt werden. Also wäre eine gemeinsamme Haftpfl. günstiger, als wenn beide einen Solovertrag besitzen.