haftet die Haftpflichtversicherung wenn der Hund was in der Wohnung kaputt macht?

19 Antworten

Hallo, für das Sofa (da Eigenschaden) kommt die Versicherung nicht auf. Sofern Du in einem gemieteten Haus / Wohnung lebst, wird der Schaden an der Tür vermutlich von der Hundehaltehaftpflicht übernommen werden. Solltest Du den Hund erst kürzlich angeschafft haben und die Hauptfälligkeit der privaten Haftpflicht noch nicht vorüber sein, so tritt dann über die "Vorsorgeversicherung" in der privaten Haftpflicht Versicherungsschutz ein.

Guten Tag, meiner Meinung nach, müsste die Tierhalterhaftpflichtversicherung hier weiterhelfen können. Denn genau aus diesen Grund ist sie ja da. Sie übernimmt die Schäden, die der versicherte Hund bei anderen verursacht. Nähere Informationen zur Haftung gibt es auch auf http://haftpflichtversicherung-hund-aktuell.de/ . Dochd Versicherungsnehmer muss Vorsichtige sein, dass er nicht zu viele Schäden anmeldet. Sonst kann der Versicherer die Beiträge erhöhen oder gar eine Kündigung des Versicherungsschutzes aussprechen

Für das Sofa nicht.
Handelt es sich um ein gemietetes Objekt, kann ich mir vorstellen, dass für die Tür die Hundehaftpflicht oder die private Haftpflicht einspringt, sofern Mietsachschäden mitversichert sind.

Also, ich beantworte die Frage abgekürzt, wenn ichs Dir im Detail erklären soll, schreib mich kurz an.

Wenn der Hund im Zeitraum nach der letzten Beitragsrechnung Deiner Privathaftpflichtversicherung angeschafft wurde, so besteht Versicherungsschutz über die sogenannte Vorsorgeversicherung mit geringeren Versicherungssummen. Der Versicherung musst Du das Wagnis Hund erst nach der Zusendung der nächsten Beitragsrechnung für Deine Privathaftpflicht innerhalb der dort angegebenen Frist nachmelden. Bis dahin ist er beitragsfrei mitversichert.

Die Privatehaftpflicht selbst und auch die Hundehaftpflicht zahlt nicht für Deine eigenen Sachen. Das heißt das Sofa ist nicht versichert, die Tür jedoch war und ist fremdes Eigentum und daher, wenn die oben von mir beschriebene Situation zutrifft versichert.

Hast Du den Hund schon vor der letzten Beitragsrechnung angeschafft, besteht jetzt auch kein Versicherungsschutz mehr.

Candlejack  21.11.2010, 14:09

Du redest über Privathaftpflichtversicherungen. In jeder PHV gibt es in den Bedingungen den Passus über Kleintiere: "...von zahmen Haustieren, gezähmten Kleintieren und Bienen – nicht jedoch von Hunden, Rindern, Pferden, sonstigen Reitund Zugtieren, wilden Tieren sowie von Tieren, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden." Das ist sehr deutlich und das ist eine der ersten Sachen, die man im Versicherungsrecht lernt, wenn man diesen Beruf ernsthaft betreibt. Sobald ein Hund ins Spiel kommt, hält die PHV sich komplett raus.

Die Frage ist zwar schon älter, aber einige Antworten finde ich echt witzig, wofür zahle ich denn, wenn ich keine Leistung erwarten kann? Solange man nicht wöchentlich einen Schaden einreicht, sondern das bei einem einmaligen Vorfall handelt wird einem die Versicherung wohl nicht vorwerfen, das ein Schaden vorsätzlich verursacht wurde.

Haftpflichtversicherungen zahlen auch, wenn man selber einen Schaden am gemieteten Objekt verursacht. Meine Mutter hat mal ihr Waschbecken im Bad beschädigt in dem ihr ein schwerer Gegenstand aus der Hand gefallen ist. Wurde anstandslos von der Haftpflichtversicherung übernommen.

Ich hatte kürzlich einen Schaden an der Wohnzimmertür, ähnlich entstanden wie bei der Fragestellerin. Wurde ebenfalls anstandslos übernommen. Versichert sind Sach- und Personenschäden, Vermögensschäden und eben Mietsachschäden.

Es handelt sich hier im übrigen um zwei verschiedene Versicherungen.

Lieben Grüß Tanja