Haftpflicht Frage Kamera meiner Freundin war Geschenk

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Du hast ja eine schlüssige und nachvollziehbare Erklärung, warum der Kaufbeleg für die Kamera der Freundin auf Deinen Namen lautet. Von daher darf es bei der Regulierung kein Problem geben. Nicht vergessen: In der Haftpflichtversicherung erfolgt die Regulierung zum Zeitwert, falls eine Reparatur nicht möglich oder nicht sinnvoll ist.

Wenn du eine Rechnung auf deinen eigenen Namen vorlegst, musst du das schon erklären. Bei solchen Schäden geht man sowieso davon aus, dass hier etwas gedreht wird. Man wird also mehr als genau hinsehen. Wenn du keine Rechnung vorlegst, kann die Versicherungsgesellschaft generell 50 % kürzen. Erstattet wird sowieso nur der Zeitwert.

ja eigentlich schon.

meine freundin hat meine kamera an der schlaufe getragen und sie ist gegen die wand beim laufen geschleudertund das display ging kaputt.ihre versicherung hat gezahlt.

allocigar78  22.07.2010, 18:21

das ist ja klar da Deine FREUNDIG und nicht Du selbst DEINE Kamera kaputt gemacht hast! - Aber in der Frage ist es ja so daß lt. Kaufbeleg Eigentümer und Schädiger der Gleiche sind. Und die Haftpflicht zahlt nur bei anderen!

Kathryn  06.08.2010, 16:29
@allocigar78

sie muss die rechnung doch nicht mit vorlegen. erstattet bekommt sie doch eh nur den zeitwert.

By the way: Meine Haftpflicht hat gezahlt. Antrag wurde von meinem Versicherungsunternehmen weggeschickt.