Zahlt die Haftpflichtversicherung ein Hörgerät was eine andere Person verloren hat?

11 Antworten

Nein. Die Haftpflicht zat nur Schäden, die man jemand anderem zugefügt hat. Als die Oma das Hörgerät verlor, war es - zeitweilig - in ihrem Besitz. Sie hat also den Schaden sich selbst zugefügt. Dies wird nicbt durch dir Haftpflicht abgedeckt.

Die Privathaftpflichtversicherung (der Oma) kann hier nicht helfen, da das Abhandenkommen von Sachen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist.

Sie kann es ja nur verlieren, wenn sie es in Obhut hat. Das ist ausgeschlossen

Was hat die Oma mit dem Hörgerät zu tun? Das wird wohl die Versicherung der Oma nie im Leben bezahlen. Und eure erst recht nicht.

Nein - aber sie würde zahlen, wenn sie das Hörgerät (z.B. durch versehentliches Drauftreten) zerstört hätte. Weitere Voraussetzung ist, dass die Oma nicht mit Euch in einem Haushalt lebt.

aus der Tasche gefallen, draufgetreten, wichtige Ersatzteile weggeschmissen. Gut das, das nicht meine Mutter war! Ändert aber am Schaden nichts