Rasenmäher vom Nachbarn mit Kolbenfresser - zahlt die Haftpflicht?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, die bezahlt das nicht.

Wenn ich das richtig sehe, hast du ganz normal den Rasen gemäht. War denn genügend Öl im Motor? Wenn du das kontrolliert hast und es war genug drin, kann der Nachbar zumindest aus rechtstechnischer Sicht keine Ansprüche gegen dich stellen. Er könnte lediglich Schadenersatzansprüche stellen, wenn dir ein schuldhaftes Verhalten nachgewiesen werden könnte. Diese schuldhafte Verhalten könnte das Versäumnis sein, nach dem Ölstand zu schauen, so der Motor denn wegen Ölmangels gestorben ist.

Rechtstechnisch handelt es sich hier um eine Leihe. Das Risiko einer zufälligen Verschlechterung der geliehenen Sache trägt der Verleiher.

Natürlich musst du nun selbst entscheiden, ob du evtl. Forderungen deines Nachbarn ablehnst. Das würde das Verhältnis zum Nachbarn doch sehr belasten.

Genau so sehe ich das auch.

Erstens kann Dir hier schwer eine Schuld nachgewiesen werden, denn Dein Nachbar hat Dir den Mäher nicht in ordnungsgemäßem Zustand überlassen. (Sonst wäre das nicht schon nach wenigen Minuten passiert.)

und zweitens sind "geliehene Sachen" in der Regel sowieso in der Haftpflicht ausgeschlossen.

Hast Du geliehene Sachen in Deinem Vertrag mitversichert, und stellt Dein Nachbar nun Schadensersatzforderungen, kannst Du das natürlich Deiner Haftpflicht melden. Die wird dann nicht zahlen, sondern unberechtigte Ansprüche von Dir abwehren. (Passiver Versicherungsschutz)

geliehene Sachen werden (fast) immer als Eigenschäden behandelt.

Der Einschluss dieser Schäden ist eigentlich Unsinn, und fordert geradezu den Versicherungsbetrug heraus. Den zahlen dann alle Kunden mit.