Haftet Krankenhaus für Verlust Zahnprothese?
Meine Mutter wurde wegen einer Gehirnerschütterung in die IK-Kliniken Ilmenau eingeliefert. Dabei ging ihr Zahnersatz verloren und wurde nie wieder gefunden. Ich habe natürlich sofort ein neues anfertigen lassen, aber die Krankenhausversicherung ( KSA ) weist alle Schuld von sich. Kennt jemand ähnliche Fälle ? Irgendwelche Gerichtsurteile dazu habe ich nicht gefunden, Krankenkasse ist auch hilflos - kann man sonst noch was tun ?
3 Antworten
Du solltest zuerst im im Krankenhausaufnahmevertrag beziehungsweise in den ergänzenden Aufnahmebedingungen (Allgemeine Geschäftsbedingungen) nachsehen, ob darin ein Paragraph die Haftung ausschließt.
Ich habe hier ein Beispiel (§ 16):
Danke für den Hinweis, ist ja toll wie die Herrschaften sich absichern gegen eigene Schusselei. GROBE Fahrlässigkeit ist wirklich schwer nachzuweisen.
Gefühlsmässig: Keine Chance. Haftung gibt es ja nur bei einem schuldhaften Verhalten. Wenn man zum Beispiel grob fahrlässig gehandelt hätte. Das lässt sich bestimmt nicht mehr nachweisen.
Eine bestehende private Zusatzversicherung für Zahnersatz würde sich hier beteiligen. Vielleicht hat ihre Mutter noch soetwas im "Versicherungsordner".
Danke für den Hinweis, leider habe ich nichts gefunden wegen Zusatzversicherung. Dummerweise habe ich auch noch keine Beispiele gefunden, ob fehlende Übergabe von Zahn- oder anderen Prothesen GROBE Vernachlässigung ist - mein Anwalt übrigens auch nicht. Vermutlich haben sich Versicherungen immer über Vergleich geeinigt, so das es keine gerichtlichen Unterlagen gibt
Bist du sicher sicher,das die Zähne bei der Einlieferung im Mund deiner Mutter war?? Wenn ja,hast du Zeugen? Das ist sehr wichtig das zu wissen.Sollten die Zähne deiner Mutter wirklich im Krankenhaus verloren gegangen sein,muss das Krankenhaus die Anfertigung einer neuen Prothese bezahlen.Da gibt es kein wenn und aber!!! Am besten ihr nehmt euch einen Rechtsanwalt der mit Medizin zu tun hat,das ist besser als sich selbst dadurch zu kämpfen!!
danke für die Antwort, trotz vorhandener Zeugen - Zahnersatz wurde wirklich im Krankenhaus verbummelt - habe ich auf Anraten meines Anwalts auf Vergleich zugestimmt. Gerichtssitz der Krankenhausversicherung wäre Magdeburg gewesen ( ! Aufwand für Zeugen und Anwälte ) und mehr als ein Vergleich wäre auch nicht drin. Wir sind nun mal nicht in den USA, wo Richter so ein Verhalten mit saftigen Geldstrafen belangen. Mich ärgert vor allem, daß niemand bereit war, sich auch nur zu entschuldigen und versucht haben, es meiner Mutter wegen "Demenz" in die Schuhe zu schieben.