Haftet der Lebenspartner für meine geschäftlichen Schulden

8 Antworten

Wenn ihr nicht verheiratet seit und dein Partner nichts Unterschrieben hat (Verträge) braucht er auch nicht zahlen.Er sollte auch bei dem Anwalt einen Widerspruch machen und wenn der nicht darauf reagiert Anzeige erstatten.

397kg  31.07.2011, 11:08

Nein. Wenn man sicher ist, nichts unterschrieben zu haben oder eine Wirtschaftsgemeinschaft zu bilden, einfach nicht antworten und den Mahnbescheid abwarten. Gegen DEN dan Widerspruch einlegen.

Aber eben nur, wenn man sicher ist.

Indy72  31.07.2011, 11:15
@397kg

Ein Mahnbescheid, gegen den man vorgehen könnte ist nicht zwingend, wenn der Verdacht besteht, dass der Schuldner Vermögen vor den Gläubigern arglistig zu verstecken versucht. Dann würde man die Kontenpfändung im Zuge einer einstweiligen Verfügung vollstrecken, um "die Masse zu sichern". Ich finde, man sollte sich das nicht gefallen lassen.

2345678 
Fragesteller
 31.07.2011, 11:44

machen wir auch.

Ich denke das es abhängig davon ist, wer die noch offenen Rechnungen unterschrieben hat. Das ist primär wichtig !

Eine verbindliche Rechtsauskunft darf hier im Forum wohl nicht gegeben werden und deshalb kannst du dich auf den Inhalt der geschriebenen Beiträge nicht verlassen. Folgendes ist mir aufgefallen:

Der Begriff Lebenspartner ist in diesem Zusammenhang vage.

Bei einer ehelichen Zugewinngemeinschaft haftet jeder Eheparter für die Verträge des anderen, es sei denn die Verträge wären in böser Absicht verfaßt worden. Bei einer vertraglichen Gütertrennung wohl nicht.

Wenn ihr nicht verheiratet seid und keine gemeinsame Wohnung habt, dürfte dein Freund wohl nicht als haftender Parter in Frage kommen.

Ein Problem könnte sich z.B. ergeben, wenn du deinen Freund deinem Anwalt gegenüber als Partner bezeichnet hast. Das wäre dann wohl ein Rechtsirrtum, der sich korrigieren ließe.

Es gibt so viele denkbare Fälle, dass ohne genauere Angaben sich bestimmt keine sinnvolle Antwort geben lässt und ganz sicher lässt sich keine rechtsgültige Antwort geben.

Gruß von Littlethought.

Der Gläubiger versucht, deinen Partner zu nötigen. Das ist eine Straftat. Dein Freund kann ihn durchaus anzeigen, denn natürlich haftet er nicht für deine Verbindlichkeiten.

dgerdi  31.07.2011, 11:00

Er darf nur nichts mit unterschrieben haben. Diesem Anwalt würde ich Zunder geben, aber richtig.

2345678 
Fragesteller
 31.07.2011, 11:43
@dgerdi

Ich wurde übers Gericht verklagt und die hatten einen Titel,jetzt habe ich die eidestattliche Versicherung abgeben müssen,und jeetzt kam dieses schreiben an meinen Lebensgefährten,er hat nichts unterschrieben.so eine frechheit .

2345678 
Fragesteller
 31.07.2011, 12:58
@dgerdi

hat er nicht,droht wenn ich nicht freiwillig zahle,pfändet er das Konto von meinem Lebensgefährten,da er ja Geld verdient

2345678 
Fragesteller
 31.07.2011, 12:56

Er hat gedroht,wenn wir nicht freiwillig zahlen,dann pfändet er das Konto von meinem lebensgefährten.So eine Frechheit aber auch.

Wenn er nicht mit unterschrieben hat,geht ihm das nichts an oder wenn er gebürgt hat. Als Polizits sollte er wissen wie man so etwas entgegentritt.Er soll eine Anzeige machen damich solhce dubiosen Anwälte das Handwerk gelegt wird.Damit hilft er auch sicher vielen anderen. Gefährlich wird es wenn ihr ein gemeinsames Konto habt