Hafte ich als Mitglied einer Genossenschaft bei Insolvenz?

1 Antwort

Jedes Mitglied einer Genossenschaft haftet bei deren Insolvenz nur mit der Höhe seiner Einlage, in Deinem Fall also 10 Euro. Ist die Einlage noch nicht voll einbezahlt, wird die Restsumme mit dem Insolvenzantrag fällig.

Allerdings können in der Satzung der Genossenschaft für den Fall der Insolvenz Bestimmungen zur Nachschusspflicht einzelner Mitglieder geregelt sein. Die Höhe der nachzuschießenden Beträge richtet sich nach den Satzungsregelung. Eine Nachschusspflicht kann in der Satzung auch komplett ausgeschlossen sein.