Geschlossene Gesellschaft - Jugendschutz?

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Ich kann es mir nicht vorstellen, dass ein Discothekenbetreiber sich darauf einlässt, dass in seinem Haus Realabschlussschüler ohne Aufsichtspersonen bis in die Puppen mit Alkoholausschank feiern.

Organisiert das mal ein wenig um, Aufsichtspersonen gebildet aus einigen freiwilligen Eltern, die könnt ihr irgendwo im Nebenraum platzieren. Sicherheitsservice bestellen, die eine Einlasskontrolle gewährleisten. Grundsätzlich mit den Bedienkräften absprechen, was Alkoholausschank anbelangt.

Als „geschlossene Gesellschaft“ gibt es keine Sperrstunde zur Beendigung der Veranstaltung.

Nicht vergessen, den Diskobetreiber bezüglich GEMA ansprechen. Im Regelfall haben die eine monatliche Pauschale und somit entfällt für euch die gesonderte Anmeldung.

" Als geschlossen ist eine Tanzveranstaltung nur dann anzusehen, wenn zu ihr lediglich ein nach bestimmten Merkmalen begrenzbarer Personenkreis Zutritt hat (z.B. Zugehörigkeit zu einem Verein oder Tanzkurs). Eine ursprünglich geschlossene Tanzveranstaltung kann zu einer öffentlichen werden, wenn z.B. im Verlauf einer geschlossenen Tanzveranstaltung in einem öffentlichen Lokal allmählich andere Personen Zutritt haben." (http://www.schulrecht-sh.de/archiv/texte/j/jugendschutzgesetz_durchfuehrungsvorschriften.htm )

Also den Ratschlag von helmutgerke befolgen um Probleme aus dem Weg zu gehen.

Auch eine "geschlossene" Gesellschaft muß sich an die Gesetze halten, das heißt: Alkohol nicht an Minderjährige und ab 00°°Uhr ist Schluß. Es sei denn die Feier ist unter Beaufsichtigung einiger erziehungsberechtigten Eltern oder anderen Personal.

das alkoholverbot gilt auch weiterhin, egal ob geschlossene gesellschaft oder nicht. bier etc ab 16, harter alkohol ab 18. alles andere wäre gegen das gesetz.