16. Geburtstag feiern mit Minderjährigen?

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Es gibt kein generelles Alkoholverbot für Kinder und Jugendliche. Das Jugendschutzgesetz gilt aber nur in der Öffentlichkeit - und diese Öffentlichkeit ist zu definieren.

In der Öffentlichkeit darf Alkohol nicht an Minderjährige abgegeben werden oder der Verzehr von Alkohol geduldet werden (Altersabstufungen bei Art des Alkohols gibt es aber).

Grundsätzlich darf aber ein Minderjähriger (auch) in der Öffentlichkeit anwesend sein, wenn Alkohol von anderen Personen getrunken wird.

Hier wird eine private Feier an einem See durchgeführt - das ist eine private Veranstaltung, auch wenn es grundsätzlich an einem öffentlichen Ort ist; aber die Feier ist grundsätzlich nicht für jedermann zugänglich.

Daher dürfte auch an das 12-jährige Mädchen Alkohl abgegeben werden oder der Verzehr von Alkohol geduldet werden (lediglich die Eltern könnten das untersagen).

Öffentlichkeit ist im Regelfall dann zu bejahen, wenn sich der Besucherkreis im Vorfeld nicht näher benennen lässt und eine persönliche Verbindung unter den Teilnehmenden oder gegenüber dem Veranstalter nicht besteht.

Kommt auch nur eine Person zur Feier hinzu, die nicht eingeladen ist, besteht Öffentlichkeit und es gilt das Jugendschutzgesetz.

Wenn es in einer Gaststätte wär, dürfen Kinder unter 16 Jahren Alkohol trinken, wenn ihre Eltern dabei sind und das erlauben.

Da bei euch mindestens ein 18-jähriger dabei ist, müsste er für die minderjährigen (unter 16 Jahre) verantwortlich sein und darauf achten, dass die 12-jährige keinen Alkohol trinkt, auch wenn da welcher rum steht. Ich denke auch die 14- und 15-jährigen dürfen zwar mitfeiern, aber keinen Alk trinken

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

aber wäre es ein Problem, wenn wir den minderjährigen einfach keinen Alkohol geben? weil dann machen wir uns doch nicht strafbar oder?

Das Problem ist eben, dass die 18 Jährigen die Minderjährigen gar nicht kennen

Ja, die darf mitfeiern.

Übrigens sind alle unter 18 minderjährig.

Minderjährig ist man bis zum 18. Geb. nh...

Sie darf mitfeiern, aber nicht mittrinken.

das mit dem Minderjährig bis 18 J. ist schon klar, aber das Alkoholverbot wird ab 16 gelockert. Harte Sachen sind da auch noch nicht erlaubt

@Zappy2508

wir werden keine harten Sachen zur Verfügung stellen... nur Hugo, Sekt, Sangria etc... ich weiß jedoch nicht, ob die 18 jährigen Schnaps mitbringen... das kann nämlich gut sein...

Dürfen schon, alkohol wird halt nur zu einem problem für die kleine

wir werden sie davon abhalten, falls sie welchen trinken will ;)

schließlich vertrauen uns ihre Eltern und da wollen wir sie nicht enttäuschen:)

na dann, viel spaß!