Alkoholausschank an einer Stufenparty?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Oder mangelt es an Beweisen

Die Polizeibeamten brauchen keine Beweise. Zur Gefahrenabwehr sind die Beamten rechtlich befugt präventive Kontrollen durchzuführen. Denn die Kontrollen dienen nicht nur der Verfolgung einer Straftat, sondern sollen sie verhindern.

Ihr benötigt die Genehmigung nach § 2 Abs. 1 GastG

Denn eine Gaststättenerlaubnis ist nach Gastronomierecht auch dann erforderlich, wenn es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt. 

Die liegt in Eurem Fall vor, da Ihr Gewinnabsichten verfolgt, eine Fortsetzungsabsicht habt (du schreibst von Partys) und am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teilnehmt.

Demnach benötigt Ihr auch die Erlaubnis nach § 14 GewO

Gruß

PS: Wo kein Kläger, da kein Richter

Dankeschön! Genauso wie ich mir das auch dachte (nur dass ich keine Paragraphen auswendig kenne...) Dann muss ich das wohl nurnoch den anderen so rüberbringen dass sies auch mal kapieren...

Hallo, also bei uns wird jedes Jahr eine "Belehrung des Infektionsschutzes" gemacht. Damit darf man auf jeden Fall Essen verkaufen und auch Getränke. Wenn man bei dieser  Belehrung nicht dabei ist, darf man bei uns nichts verkaufen was mit Lebensmitteln zu tun hat. Also bräuchtet ihr das schonmal. (Da kommt dann jemand in die Schule und erklärt euch was darüber.) Denke mal, dass man das vorzeigen muss wenn die Polizei kommt.

Jedoch wie das mit dem Alkohol aussieht bin ich mir nicht sicher. Also Hochprozentiges wahrscheinlich erst ab 18.. Bier und so glaube ich schon eher, weil unsere Nachbarschule hat das auch gemacht und da waren manche unter 18. Jedoch gab es da nur Bier etc.

Vielen Dank für deine Antwort... Naja die ganze Sache läuft ja nicht über die Schule, die Stufe teilt selbst Planungsgruppen ein, zB eben eine Kleingruppe die Stufenpartys plant und man plant das ganze als Privatperson dann...

@19MM99

Ja, ist bei uns aber auch so mit den Kleingruppen :) Gerne! Ich hoffe, dass das klappt.