Was ist wenn meine Genossenschaft pleite geht?

7 Antworten

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Tatsächlich geht man bei Wohngenossenschaften ein Risiko ein, da man bei Insolvenz sein Geld verlieren kann. Da Immobilien in der Regel lukrative Geschäfte versprechen, würde sich mit Sicherheit ein Investor finden, der Wohnungen und Mieter übernehmen würde. Im Einzelfall wird sowas dann aber gerichtlich individuell beschlossen.

Außerdem ist es sehr unwahrscheinlich, dass eine Wohngenossenschaft pleite geht. Wohnungen sind ja wie gesagt zumindest in den Städten sehr gefragt.

... bitte was können die nicht?

Dann schaue einfach mal in die Literatur, dort jaulen tausende von Mitgliedern.

@schleudermaxe

Ich habe nicht gesagt, dass Wohngenossenschaften nicht insolvent gehen können. Ich habe nur gesagt, dass es nicht all zu häufig vorkommt.

Ich wüsste nicht, in welcher Literatur sich tausende Mitglieder über den Pleitegang einer Wohngenossenschaft echauffieren.

@dujardin73

.... bei so einer Bewertung ist ja Wissen auch nicht zwingend nötig:

Beispiel aus Berlin:

Bisher hat die IBB die Sondertilgung noch nicht eingefordert. Der
Genossenschaftsvorstand sucht indessen nach Kooperationspartnern, um die Pleite doch noch abzuwenden.

Besonders schmerzlich wäre ein Konkurs für die über 900 Genossenschaftsmitglieder: Ihre Einlagen wären Teil der
Insolvenzmasse und damit unwiederbringlich verloren.

Verkauf einer Immobilie bricht Miete nicht. Dies gilt auch im Falle einer Insolvenz der Genossenschaft. Letztendlich werden die Immobilien an einen Nachfolger verkauft und dies wäre dann Dein neuer Vermieter.

Genossenschaftsanteil.... tja, sagen wir es so. Greif mal einem nackten Mann in die Tasche.

Das Vermögen der Genossenschaft geht Insolvent, sie können ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen.

Nach einer Auflösung der Genossenschaft wird der Insolvenzbeauftragte Verantwortung tragen, dass alle Gläubiger bedient werden.

Zur Verfügung stehendes Kapital - Forderungen Gläubiger = Masse

Diese Masse wird wahrscheinlich negativ sein, im günstigsten Falle ausgeglichen. Sollte zum Schluß tatsächlich ein positiver Wert übrig sein wird dieser im Verhältnis an Genossenschaftsanteilen ausgeschüttet ( Angenommen, Deine Genossenschaftsanteile würden 3% der gesamten Genossenschaftsanteile ausmachen, dann würdest Du 3% von dem zur Verfügung stehenden Mittel bekommen

irgendwer kauft die und würde dann auch die verpflichtugnen aus den anteilen mitkaufen

wenn sie sich auflöst, würdest ihr wohl nur anteilig nach insolvenzrecht bekommen

aber wohnen kannst du eigentlich immer bleiben, irgendwer übernimmt die wohnungen ja, der kann euch nicht einfach kündigen

der anteil könnte wertlos werden, aber wohnen kannst du eigentlich immer bleiben

Ein neuer Eigentümer führt die bei Kauf oder Versteigerung zu übernehmenden Mietverträge weiter.

Die Gelder, soweit die nicht gesichert angelegt waren, düften "futsch sein!

"Wenn" Dir jemand helfen kann, was ich bezweifle, ein Fachanwalt.....