Nachschusspflicht

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

ja, im Insolvenzfall wird der Insolvenzverwalter von allen Genossenschaftern einen Nachschuss auf das Kapital i.H.v. 2 T€ einfordern. Solche Klauseln in Genossenschaftsverträgen dienen dazu, die Bonität der Genossenschaft zu erhöhen und sie sind sehr weit verbreitet. Auch z.B. Genossenschaftsbanken haben oft solche Klauseln. Es gibt aber auch Genossenschaften, die keine Nachscchusspflicht haben - z.B. die LPG junge Welt e.G. Diese braucht aber auch solche Regelung nicht, weil sie aufgrund des nicht staatstragenden Inhaltes in der Tageszeitung junge Welt ohnehin keine Finanzierung von einer Bank bekäme und sie somit eh nur durch Ihre Leser und Genossenschafter unterhalten und finanziert wird.

Viele Grüsse

Nachschussplicht heisst Du musst noch einmal 2.000€ auf den Tisch legen. Nebenbei bemerkt kommst Du da aber ganz billig weg, es gibt auch Vobas da wird die Nachschusspflicht per Anteil abgerechnet. 

Wenn es zu einer neuen Bankenkrise kommt, sagen wir mal die Deutsche Bank hat sich so richtig verzockt, können  auch die Volksbanken ein gewaltiges Problem bekommen,  wegen ihrer Beteiligung bei der DZ Bank oder der R+V. Dann ist der Einlagen Sicherungstopf also leer  und  die Mitglieder müssen zahlen. Das wurde vom Gesetzgeber nach der letzten Bankkrise  so geändert, bevor der Staat zahlt bist Du dran, als "Stolzer Miteigentümer" - das sagt Dir bloss niemand.

Bei einer Insolvenz müsstest Du, wenn die Genossenschaft noch Verpflichtungen aus Verträgen hat noch 2000€ dazuzahlen ("nachschießen"). Den Anteil, den Du damals erworben hast, kannst Du ja schlecht einlösen, da die Genossenschaft ja leider insolvent ist.