Häusliches Arbeitszimmer?
Beispiel:
Einzelunternehmer Karl Müller verkauft online Handys. Er hat in seiner 100qm2 großen Wohnung ein ausschließlich für sein Einzelunternehmen eingerichtetes 20qm2 großes Arbeitszimmer.
Er bezahlt monatlich:
Miete+NK: 900,00 €
Strom: 50,00 €
Internet 50,00 €
Zu Vereinfachung behaupten wir mal, dass in den o.g. Posten keine USt enthalten ist.
Können alle drei Posten anteilig zu 20% als Betriebsausgabe gebucht werden?
Passiert das zum Abschluss oder monatlich? Oder hat man die Wahl?
Wie und worauf wird das gebucht?
Vielen Dank im Voraus
4 Antworten
Nehmen wir mal an, Karl Müller existiert real. Dann sollte er sich schnellstens einen Steuerberater suchen, weil er so gar keine Ahnung von Buchführung hat.
Nehmen wir mal an, Karl Müller ist fiktiv und eine Übung. Dann lernst du nichts, wenn wir dir hier die Lösung vorsagen.
Beide Varianten sind nicht gut!
Doch - im Gegensatz zu dir habe ich das.
Anscheinend ja nicht.
Mir egal, was du denkst.
Wenn es real ist, dann verlass dich halt auf Angaben aus einem Laienforum und zahl die Beträge dann nach, die das Finanzamt schätzt.
Ist es nicht real, dann verlass dich halt auf die Angaben aus einem Laienforum und schreib in der nächsten Arbeit eine Sechs.
Beide Varianten sind nicht gut!
Weißt du was der Sinn dieser Seite ist? Anscheinend nicht.
Es liegt bei mir, die Antworten skeptisch und mit Distanz zu betrachten. Nicht bei dir, mich davor zu warnen. Nach einer guten Frage sollte eine gute Antwort kommen. Wenn man keine Ahnung hat, stellt man hier Fragen und schreibt keine Antworten, so wie du.
Wie gesagt - dann vertrau halt auf die anderen Antworten. Mir egal - dass sie sachlich falsch sind, wirst du dann ja auch wissen und sie kritisch aus der Distanz betrachten...
Können alle drei Posten anteilig zu 20% als Betriebsausgabe gebucht werden?
Ja. Da es sich um ein separates, vom Wohnbereich abgetrenntes Arbeitszimmer handelt, können die Kosten anteilig der Fläche gebucht werden.
Passiert das zum Abschluss oder monatlich?
Das ist völlig egal. Denn die Steuererklärung wird jährlich gemacht, somit fließen auch die Ausgaben als Jahressumme in die EÜR ein.
Es kann alles anteilig als Betriebsausgabe gebucht werden.
Leitfaden zur steuerlichen Anerkennung der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer
https://www.arbeitszimmer.de/kostenarten.htm
Hier findest du auch Formeln zur Berechnung!
Und du hast nach 13 Jahren Mitgliedschaft das Konzept von gutefrage.net immer noch nicht verstanden. Traurig.