USt und Vergnügungssteuer auf Geldspielautomaten. Wie wird das genau abgerechnet?
Ich habe heute eine Abrechnung von einem Geldspielautomatenaufsteller gesehen und frage mich wie er das zusammen gestellt hat. Also die Einspielerlöse (Bemessungsgrundlage) zB 1000 Euro, Darauf hat er eine "USt" in Höhe von 15,96 Euro gerechnet und zusätzlich Vergnügungssteuer von 10% (korrekt lt Satzung unserer Stadt). Aber was sind diese 15,96%? Ust 19 % sind es nicht. Ich dachte zuerst er hat den alten Steuersatz von 16% ausversehen genommen aber ich habe im Internet eine weitere Abrechnung mit diesen 15,96 gesehen. Woher stammen die? Sind das USt oder heißen die anders? Und ist die Reihenfolge korrekt? Auf den Spielerlös wird USt UND Vergnügungssteuer erhoben oder erst das eine dann das andere?
2 Antworten
Zur Antwort von @Rolf42:
Die Rechnung ist richtig.
Und der Abzug der Vergnügungssteuer von den Erlösen ist korrekt.
Aber jetzt kommt die Rechnung zum Nachteil des Gastwirtes:
Die Erlöse nach Abzug der Umsatzsteuer werden dem Gastwirt gut geschrieben, und der Gastwirt hat aus diesem Betrag die Umsatzsteuer zu zahlen.
Sein Anteil an den Spieleinnahmen müsste von den Einnahmen des Spieleaufstellers einschlich Umsatzsteuer ermittelt werden.
Also ich habe im Internet eine Musterabrechnung gesehen die auch 19% vom Gastwirtanteil rechnet. Ich verstehe diesen SChritt nicht. Man rechnet vorher die 19% heraus und dann kommen nochmal 19% am Ende drauf. Dieser Schritt ist mir unbegreiflich. Für mein Verständnis müssten die 50% von der ersten USt Ausrechnung an das FA abgegeben werden und nicht 19% vom Anteil. Da hängt doch dann was in der Luft/bleiben Steuern unberücksichtigt.
15,96% sind der Satz, den man vom Bruttobetrag (einschl. 19% USt) abrechnen muss, um wieder auf den Nettobetrag zu kommen.
Beispiel:
100 Euro + 19% = 119 Euro
119 Euro - 15,96% = 100 Euro
Ach super! Das erklärt schon das eine Problem. Und in diesem Fall wird dieser Teil dem FA abgeführt? Denn in der Abrechnung wird am Ende nochmals USt abgeführt: USt (Vom Gastwirt an das FA abzuführen). Wird dann doppelt abgeführt?
In der Rechnung wird so vorgegangen: Bruttoeinnahmen-15,96%=Nettoeinnahmen - Vergnügungssteuer=Rest. Rest wird auf Aufsteller und Gastwirt 50-50 geteilt. Dann wird 19% Ust nochmals addiert beim Gastwirt. Wo liegt da mein Denkfehler
Es wurden also erst die Nettoeinnahmen ermittelt und geteilt. Dann bekommt der Gastwirt den Nettobetrag und die darauf entfallende Steuer. Jeder der beiden Beteiligten muss seinen Anteil beim Finanzamt versteuern.
(So verstehe ich das nach Deiner Schilderung)
Wie müsste der Aufsteller dass dann unten rechnen mit den anteiligen USt? Hier werden die vorherigen Ust auf den Bruttoerlös (Geld was bei Zählung drin ist) 50-50 geteilt oder? Denn hier geht der Aufsteller hin und rechnet 19% vom Anteil des Gastwirts was definitiv niedriger ist als 50% von den USt aus Schritt 1.