Hausgeldkürzung wegen Aufzugsausfall?

6 Antworten

Nein, hat man nicht. Die Reparatur wird aus den Rücklagen, die mit dem Hausgeld gebildet wurden, bezahlt. Kürzt du jetzt deine Zahlungen, kann die Rechnung nicht in voller Höhe beglichen werden, was im Ergebnis dazu führt, dass du zur Kasse für die Differenzsumme gebeten wirst.

Da bist du völlig auf dem Holzweg. Miete und Hausgeld haben rein gar nichts miteinander zu tun.

Die Eigentümergemeinschaft ist gemeinsam dafür Verantwortlich die Betriebskosten des Hauses zu tragen. Da gehören auch alle Reparaturen und Umbauten, die die Eigentümergemeinschaft beschließt, bzw. die unabwendbar sind und von der Hausverwaltung veranlasst werden dazu. Nach Abschluss der Maßnahmen werden die Kosten entsprechend dem vertraglichen Schüssel aufgeteilt und müssen bezahlt werden. Das Hausgeld ist nur eine pauschalisierte Vorauszahlung, damit der Schock nicht so groß wird. Ähnlich der Nebenkostenvorauszahlung bei einem Mietvertrag oder der pauschalen beim Energieversorger.

Du wolltest einen funktionierenden Aufzug, jetzt kriegst du Einen!

Das kannst du knicken, am Hausgeld wird kein Gewinn erwirtschaftet.

Das Hausgeld deckt die anfallenden Kosten ab und der Rest geht in eine Instandhaltungsrücklage.

Da wird kein Gewinn mit erzielt, es ist keine Mietwohnung, wo der Vermieter Gewinn macht.

Du kannst da nix kürzen.

Es ist alles euer Geld und eure Kosten.

Du bist kein Mieter sondern Eigentümer. Wenn Dein Eigentum saniert werden muss, musst Du zahlen, mit Deinem Hausgeld. Wenn es nicht reicht, mußt Du mehr bezahlen.

Und was hast du von einer Hausgeldkürzung ?

Das Objekt ist doch dein Eigentum und wenn dann später in der Kasse weniger Rücklagen sind, dann fehlt genau das Geld dort, dass du jetzt sparst. Ihr könnt auch einfach beschließen weniger Hausgeld zu zahlen, nur spart ihr euch damit keinen Cent.

Wenn ihr mit der Hausverwaltung unzufrieden seid, sucht eine neue, aber eine "Hausgeldkürzung" ist eine Schnapsidee.