Fußgänger angefahren, wie geht es weiter? Rechtlich

14 Antworten

Hier ist das Thema mal sehr ausführlich erläutert:

http://www.anwalt.de/rechtstipps/kinder-im-strassenverkehr_009837.html

Melde den Schaden deiner KFZ-Haftpflichtversicherung. Die prüfen die Ansprüche des Kindes, bzw. der Eltern. Berechigte Ansprüche werden erstattet, unberechtigte abgewiesen.

Aber bei einem Kind bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres wird die Schuldfrage mit großer Wahrscheinlichkeit zu deinen Ungunsten ausfallen.

Warum hast du das nicht die Polizei gefragt? Die hast du bei einem Unfall mit Personenschaden doch hoffentlich gerufen.

Im Bekanntenkreis gab es mal einen ähnlichen Fall. Die Eltern des Kindes mussten damals den Schaden am Auto zahlen. Aber dafür ist es natürlich sehr wichtig, dass zweifelsfrei festgestellt wird, dass die Geschichte wirklich so ist, wie du sie hier schreibst, d.h. dass du wirklich nicht daran schuld bist.

was soll bitte nicht stimmen. ich fahre 30 in der 50ger zone weil viel los war und starker regen kind springt raus ich bremse bum so war es was soll ich da lügen

@StarAndi

Ich sage ja nicht, dass es nicht stimmt. Aber der Richter wird es genau wissen wollen. ... Du hast doch die Polizei gerufen, oder? So dass der Unfalls gleich richtig aufgenommen werden konnte, meine ich - mit Vermessung der Bremsspuren und so.

Sollte das Kind unter 10 Jahren gewesen sein ......bekommst du die Schuld .... auf Kleinkinder in einer 30 Zone muss man besonders acht geben ...... Du kannst deinen Schaden evtl. von deiner Kasko ersetzt bekommen ...sofern vorhanden ! ....... Die Eltern des Kindes können Schadensersatz fordern !

Zweite Schadensrechtsänderungsgesetz" mit Wirkung ab 01.08.2002 die Verantwortlichkeit von Kindern im motorisierten Straßenverkehr !

Es war keine 30er-Zone.

@ronnyarmin

oh... falsch gelesen ...jedoch auch irrelevant ........ Kinder am Straßenrand ist immer eine Gefährliche Situation ......

@Lkwfahrer1003

Aus der Haftung wird er wohl nicht Rauskommen .......jedoch sollten sich mal die Eltern des Kindes fragen ...... inwiefern sie Ihrem Kind die Gefahr des Straßenverkehrs deutlich gemacht haben !!!

Das sind 2 verschiedene Fragen. 1.ja und 2.ja.

Reiche den Schaden bei deinem Versicherer ein. Unbegründete Ansprüche werden abgewehrt. Die Haftpflicht fungiert als Rechtsschutzversicherung. Jedoch haftest du aus der Gefährdungshaftung. Es ist unwahrscheinlich, daß du diesen Schaden zurückkaufen kannst/willst. Du wirst nur ein mal hochgestuft, egal was es kostet.

Natürlich kannst du auch deinen Schaden bei den Eltern einreichen. Diese werden ihn an ihre Privathaftpflicht weiter leiten. Die PHV fungiert genau wie deine KFZ Haftpflicht: Schadenabwehr und was muß, daß muß bezahlt werden. Es kann sich nur um einen winzigen Teil handeln, wie gesagt: KFZ haftet aus der Gefährdungshaftung. Es ist egal ob du einen Anwalt beauftragst oder nicht. Der Anwalt wird das Mandat annehmen, denn er verdient immer sein Geld. Egal ob du den Prozeß gewinnst oder verlierst. Hast du eine Rechtsschutzversicherung, dann nur zu.

Alternativ kommt noch deine Vollkasko auf, falls du eine hast.

Wenn Du eine Autoversicherung hast, wird Dir da eine verbindliche Auskunft gegeben. Spekulieren, was, wenn, aber bringt Dir nichts und macht Dich nur tüddelig.