Darf ein Diplomat mit entsprechendem "CD"-Kennzeichen auch auf Privatgeläde parken (auch wenn andere dadurch blockiert werden)?

7 Antworten

Kurz gesagt: Er darf das nicht, auch für Diplomaten gelten (theoretisch) die Gesetze und die Regeln der StVO. Aber wenn er sich (praktisch) nicht daran hält, kann er von den deutschen Behörden nicht belangt werden.

als diplomat darf er sich nur danebenbenehmen, weil er dafür nicht bestraft wird.
zivilrechtlich kannst du ihn bzw seine botschaft auf schadenersatz verklagen, wenn du einen termin versäumst weil er dihc einparkt.
ihn abschleppen lassen, wird nicht hinhauen, das macht man nur, wenn du keine andere möglichkeit hättest, als mit deinem auto irgendwohin zu gelangen. das dürfte schwierig werden, du könntest ja problemlos ein taxi rufen. dass dann unser diplomat bezahlt.

eine beschwerde an der betreffenden botschaft ist übrigens auch gut möglich, gleich mit durchschlag an unsere regierung. andere länder achten nämlich durchaus drauf, dass ihre diplomaten nicht den ruf des landes ruinieren, für das sie arbeiten.

manchmal werden solche pfeifen dann nämlich ausgewiesen.

auch die Burschen haben keinen Freifahrtschein

Er darf es nicht, allerdings ist er der deutschen Rechtsprechung entzogen. Er kann nur von seinem Land der Immunität befreit werden oder von D zur Persona non grata (unerwünschten Person) erklärt werden und muss umgehend ausreisen.

Allerdings habe ich noch nie einen Smart mit CD oder CC gesehen, was soll das für ein Land sein?

.....Smart mit CD oder CC ....

Hmm -

Monaco - Liechtenstein - Andorra - Vatikanstadt würden mir da so zur Fahrzeuggröße spontan einfallen...

@ciubacka

Es wären zumindest kleine Länder, jedoch mit großer Finanzkraft. Ich kann mir kaum einen Diplomaten vorstellen welcher mit einem Smart als Fahrzeug zufrieden ist.

@Ursusmaritimus

War wohl eher ein Angestellter mit dem "Firmenauto". Land hab ich mir nach meiner 12h Schicht vor denen ich 4h Schlaf hatte leider nicht gemerkt. Dachte das wäre am "CD" erkennbar. Leider falsch gedacht...

@lockheed23

Das vermute ich auch. Meine Bemerkung über die möglichen Zwergstaaten, die ein Zwergauto als offizielles Botschaftsfahrzeug benutzen, war nicht unbedingt ernst gemeint. Wenn das CD-Dienstfahrzeug der Wirtschaftskraft des Entsendelandes entsprechen sollte (vgl. Beitrag von Urusmaritimus), dann wären die Diplomaten aus Griechenland mit einem Mofa aus China-Produktion unterwegs...

Größere diplomatsche und konsularische Vertretungen beschäftigen auch deutsches Personal, z.B. Bürokräfte, Kraftfahrer, Hausmeister. Vermutlich war der Typ der Hausmeister oder ein Kraftfahrer, der sich am CD-Schild seines Dienstwagens -welcher angeschafft wurde, um abends die Post zum Postamt zu karren- aufgegeilt und einen auf dicke Hose gemacht hat.

Er darf auch auf öffentlichem Gelände nur dort parken, wo es erlaubt ist. CD-Kennzeicheninhaber genießen keine Sonderrechte wie Einsatzfahrzeuge der Polizei usw. Auf Privatgelände darf er überhaupt nicht parken.

Allerdings wird er ein evtl. Knöllchen nicht zu bezahlen brauchen, da er sich hinter seinem Diplomatenstatus verstecken kann.