Habe versehentlich 50€ auf PayPal bekommen?

7 Antworten

Hallo, wie fast jeder weiß, ist man bei einer falschen Überweisung verpflichtet, das Geld zurückzuzahlen. Man kann dazu verklagt werden, wenn man es nicht tun will.

Grundlage dafür ist folgendes Gesetz:

§ 812 BGB Herausgabeanspruch: Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt.

Und Du siehst schon, das kann man eigentlich auch gut auf Deinen Sachverhalt anwenden.

Ob Dich die Person aber wirklich verklagt, das kann ich Dir freilich nicht sagen. Die Polizei würde ihm jedenfalls nicht helfen, das ist ein zivilrechtliches Ding. Da müsste er schon vor Gericht oder zu einem Anwalt.

Ja du bist verpflichtet es zurückzusenden (wenn du es nicht freiwillig machst, dann holt Paypal das im Zweifel mit Zwang zurück wenn klar war, dass es ein Tippfehler war)

Bin ich dazu verpflichtet ihm das Geld zurück zu senden?

Selbstverständlich, welche Frage!

Mache ich mich strafbar wenn ich es nicht zurücksende?

Ja:

Strafgesetzbuch (StGB) § 246 Unterschlagung

(1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

(2) Ist in den Fällen des Absatzes 1 die Sache dem Täter anvertraut, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

(3) Der Versuch ist strafbar.

Ach ja, unser 13-Jähriger mal wieder:

https://www.gutefrage.net/frage/warum-wird-paypal-zahlung-abgelehnt

VirageXO  19.08.2021, 18:31
Strafgesetzbuch (StGB) § 246 Unterschlagung

Isses hier nicht 😉

RobertLiebling  19.08.2021, 18:36

Da muss ich ausnahmsweise mal widersprechen: Buchgeld wie bei Paypal ist keine „Sache“, da es an der Körperlichkeit fehlt (vgl. § 90 BGB). Also keine Unterschlagung.

Ehrlich, was soll die Frage?

Das war ein Irrtum. Das kann Dir irgendwann genauso passieren. Ist Dein moralischer Kompass so kaputt, dass Du in Betracht ziehst das Geld zu behalten?

Der Absender hat klargestellt, dass es ein Irrtum war und um Rückgabe seines Eigentums gebeten. Ich bin mir ziemlich sicher, dass er dagegen vorgehen kann, wenn Du es ihm vorenthältst.

Ich setze mal auf Unterschlagung, eine Straftat. Siehe §246 Strafgesetzbuch. Das würde für Dich dann "Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe" bedeuten.

"darum gibttet"....darum gebeten heisst das.
Ja, Du machst dich der Unterschlagung strafbar.