Habe ne vorladung bekommen von polizei wegen stgb 249 raub auf strasse als beschuldigte?

2 Antworten

Haha. Wirst für bis zu 5 Jahre eingesperrt. Gz Kiddie! xD

Strafgesetzbuch (StGB) § 249 Raub

(1) Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

Internet Gesetzesbuch übrigens xDDDDDDDDDDDDDDDD

Wenn du dir einen Anwalt nimmst wūrde ich nichts Aussagen. Raub ist kein Kavaliersdelikt, da drohen dir einige Jahre Haft.